Bestattungen nur noch im engsten Familienkreis erlaubt

Im Sinne der Corona-Bekämpfung regelt die Friedhofsverwaltung ein einheitliches Vorgehen bei Bestattungen. Gemäß der dritten Corona-Bekämpfungsverordnung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums vom 23. März finden Bestattungen auf den Friedhöfen der Stadt bis auf Weiteres wie folgt statt:

Bestattungen im engsten Familienkreis (Eltern, Kinder, Großeltern, Onkel und Tanten, sowie Urgroßeltern) sind grundsätzlich erlaubt. Dabei spielt es keine Rolle, welche Art der Beisetzung (Erd- oder Urnenbestattung) gewählt wird. Die Trauernden haben einen Mindestabstand von anderthalb Metern zueinander einzuhalten.

Um das Infektionsrisiko zu minimieren, trifft sich der Pfarrer mit denTrauernden unter freien Himmel, also nicht in den Leichenhallen oder Friedhofskapellen. „Näheres sollte im Einzelfall mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt werden. Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegt eine individuelle Verabschiedung der Angehörigen von ihren Lieben besonders auch in Krisenzeiten sehr am Herzen“, sagt der für die Friedhöfe zuständige Dezernent und Bürgermeister Wolfgang Heinrich.

Markus Foos und Christine Senft-Witt von der städtischen Friedhofsverwaltung sind montags bis freitags zwischen 8 und12 Uhr sowie 13 und 16 Uhr unter Telefon 0671/7946202 oder 0671/7946207 sowie per E-Mail friedhof@bad-kreuznach.de zu erreichen.

Text: Stadtverwaltung Bad Kreuznach

Unsere Bilder wurden am Nachmittag des 25. März 2020 auf dem Hauptfriedhof Bad Kreuznach aufgenommen.