Kreis verbietet “völlig unabhängig der Personenzahl” alle Menschenansammlungen

Die Schlange vor dem Eisladen am Kornmarkt, Schülergruppen in den städtischen Grünanlagen: all das verstieß bisher “nur” gegen Empfehlungen. Seit heute um 17.50 Uhr ist das anders. Der dafür zuständige Landkreis hat nun klare Regeln veröffentlicht, nach denen jedwelche Art von Menschenansammmlungen verboten ist. Die entsprechende Verfügung hat folgenden Wortlaut:

Der städtische Vollzug macht mit einem Viertrupp auf sich aufmerksam und zeigt so Präsenz.

“Die Kreisverwaltung hat auf Grundlage der Vorgaben des Landes eine Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen erlassen. Zur Verdeutlichung der Vorgehensweise im Landkreis Bad Kreuznach haben sich die Ordnungsämter der Kreis- und der Stadtverwaltung sowie die Ordnungsbehörden der Verbandsgemeindeverwaltungen auf einen einheitlichen Weg verständigt. Demnach dürfen unter anderem gastronomische Betriebe, die keine Speisegaststätte oder Restaurant sind, nur über die Theke ihre Speisen anbieten.

Heute Nachmittag am Kornmarkt noch praktiziert, ab sofort verboten: die Bestuhlung vor gastronomischen Einrichtungen benutzen.

Sitz- oder Stehplätze sind weder im Innen- noch im Außenbereich des Geschäfts erlaubt. Unter anderem davon umfasst sind Bäckerfilialen in Supermärkten, Eisdielen oder reine Imbissbetriebe. Speisegaststätten und Restaurants dürfen zunächst von 6 bis 18 Uhr regulär geöffnet werden. In dieser Zeit können auch die Sitzgelegenheiten im Innen- und Außenbereich genutzt werden. Nach 18 Uhr darf nur noch ein Verkauf außerhalb des Gebäudes erfolgen – das heißt im Rahmen eines reinen Abhol- oder Lieferservice. Das Betreten der Gasträume durch Kundschaft ist ab 18 Uhr nicht mehr erlaubt.

Einzelhandel:

Geöffnet bleiben dürfen Lebensmittelmärkte, Getränkemärkte, Sanitätsbedarf, Drogerien, Tierbedarf, Zeitschriftenläden, Bau- und Gartenbaumärkte. Alle weiteren Geschäfte, wie auch Floristen, Autohändler, Sonderpostenmärkte, Bekleidungsgeschäfte, Elektrofachmärkte, Fachgeschäfte etc., bleiben geschlossen.

Veranstaltungen:

Alle Veranstaltungen, völlig unabhängig der Personenzahl, sind ab sofort untersagt. Dies betrifft alle öffentlichen und nicht öffentlichen Ansammlungen von Menschen. Hiervon umfasst sind auch Sitzungen kommunaler Gremien”.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach