Gestern keine Neuwahl des Gewobau-Aufsichtsrates

Der Punkt “Wahl von Ausschussmitgliedern” steht auf fast jeder Tagesordnung von Stadtratssitzungen. Und fast immer werden die abzustimmenden Neubesetzungen erst zu Beginn der Sitzung erfragt oder bekannt gegeben. Das ist sicherlich nicht transparent. Aber pragmatisch. Und ermöglicht auch spontane Umbesetzungen oder Ergänzungen. Unter diesem Punkt von jetzt auf gleich den Aufsichtsrat einer der bedeutensten städtischen Gesellschaften zu neu wählen, kam in der jüngeren Vergangenheit allerdings noch nicht vor. Daher löste die von dieser Seite gestern Mittag gemeldete Initiative aus dem Hauptamt (“Eilmeldung: überrumpelt Dr. Kaster-Meurer heute den Stadtrat in Sachen Gewobau?”) Verärgerung in mehreren Fraktionen aus. Manfred Rapp sprach das gleich zu Beginn der Stadtratssitzung gestern ganz offen an.

Rapp: “Ungehörig, das man so was macht”

Der CDU-Fraktionsvorsitzende übte höflich aber deutlich “Kritik an der kurzfristigen Vorlage”. Und bezeichnete es als “ungehörig, das man so was macht”. Alle Fraktionen hätten sich am Dienstag zu ihren Sitzungen getroffen, seien aber vorher nicht informiert worden. So sei eine interne Beratung unmöglich gewesen. Dr. Kaster-Meurer verteidigte sich mit dem Hinweis darauf, dass im Januar im Hauptausschuß verabredet worden sei, in der Januarsitzung des Stadtrates die Satzungsänderungen zu beschliessen. Und im Februar dann die Wahl vorzunehmen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Februar war davon allerdings mit keinem Wort die Rede. Auch gab es keinerlei Information der Stadtverwaltung an die Stadtratsmitglieder über den Stand des Verfahrens. Erstmals gestern Abend nannte die Oberbürgermeisterin auch den konkreten Termin, an dem die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates endet. Dies ist der 4. März 2020.

Zimmerlin: “nur nach der neuen Satzung”

Um dann die gestrige Email des Hauptamtes als Vorschlag abzuwerten und auszuführen, sie habe kein Problem damit, wenn die Wahl später erfolge. Ganz entspannt nahm Bürgermeister Wolfgang Heinrich aus Sicht der Beteiligungsverwaltung zu dem Thema Stellung: “das war absehbar”. Auch er habe “kein Problem” damit, wenn der neue Aufsichtsrat erst später gewählt werde. Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP), aus dessen Feder der Antrag für die Neuordnung der Gewobau-Satzung stammte, legte Wert auf die Klarstellung, dass in den Augen seiner Fraktion eine Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder nur nach der neuen Satzung in Frage komme. Also mit 12 städtischen Vertreter*Innen, von denen der Stadtrat elf wählt. Nach den eindeutigen Erklärungen und Signalen aus mehreren Fraktionen erfolgte die Neuwahl des Gewobau-Aufsichtsrates nicht.