Keine neuen Verträge der Stadt mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie Bediensteten

Die Oberbürgermeisterin unterrichtet den Stadtrat jährlich gemäß § 33 Abs. 2 der Gemeindeordnung darüber, welche Verträge durch die Stadt, ihre Eigenbetriebe und rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts sowie ihre Gesellschaften, an denen sie mit mindestens 50 % beteiligt ist, mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie Bediensteten abgeschlossen wurden, die über die Geschäfte der laufenden Verwaltung hinausgehen oder nicht im Zusammenhang mit ihrem Dienstverhältnis stehen. Ein Beispiel hierfür wäre: eine Mitarbeiterin einer städtischen Gesellschaft wäre als Referent gegen Honorar beim Kommunalen Studieninstitut (kurz: KSI) Bad Kreuznach tätig. Laut Mitteilungsvorlage für die Stadtratssitzung am kommenden Donnerstag ist ein solcher Fall im vergangenen Jahr aber nicht zusätzlich anhängig geworden. “Im Jahre 2019 wurden keine derartigen Verträge abgeschlossen”, heisst es da. Nicht aufgelistet sind allerdings jene Verträge, die aus Vorjahren datieren und noch laufen.