Form- und sachkorrekter Bauantrag für eine Moschee muß genehmigt werden

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die meisten Redner konnten es gestern Abend im Planungsausschuß kaum erwarten. Unter Tagesordnungspunkt 7 wurde die Diskussion von TOP 8 gleich vorweggenommen. Und TOP 13 mit erledigt. Die gemeinsame inhaltliche Basis der drei Beschlußvorlagen: das Gewerbegebiet zwischen Planig und Bosenheim östlich der B 428 (P7). Das einmütige Anliegen fast aller Mitglieder im Planungsausschuß: dort nur noch Gewerbe zulassen. Also das war der wesentliche Inhalt der Wortbeiträge. Und der Beschlußvorlagen. Tatsächlich ging es nur um eine einzige Frage: kann der Bau der DITIP-Moschee verhindert werden oder nicht. Und so wurde die Diskussion schnell zu einer Vorlesung über baurechtliche Aspekte. Wie lange gilt ein positiver Bauvorbescheid? Wie oft kann dieser verlängert werden?

Nur noch Gewerbe zulassen

Ab wann wirken sich Änderungen im Bebauungsplan aus? Dr. Bettina Mackeprang (CDU) bereitete den rhetorischen Boden für diese Diskussion mit einem dicken Lob vor. Und dankte der Verwaltung für die Aufnahme der im Oktober des Vorjahres in den Gremien formulierten Gedanken. Im wesentlichen den, nur noch Gewerbe und keinerlei Gebäude für religiöse Zwecke im Gewerbegebiet mehr zuzulassen. Dieses Thema wurde durch die Frage von Christoph Benze (Grüne) nach der Möglichkeit Energiegewinnungsaspekte im Bebauungsplan festzuschreiben (Zusage der Verwaltung: wird geprüft) ebensowenig verdrängt, wie von Manfred Rapps (CDU) Frage nach einem Durchstich der Fritz-Metzger-Strasse zum Grenzgraben (wegen fehlendem Interesse des Grundstückseigentümers aussichtslos).

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Schon der nächstfolgende Redner Karl-Heinz Delaveaux (FWG / BüFEP) interessierte sich wieder für das in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 8 und 13 unterschwellig angesprochene Thema: die Verhinderung des Moscheebaues. Und bekam eine sehr ausführliche Antwort der Oberbürgermeisterin. Dr. Kaster-Meurer stellte heraus, dass üblicherweise in Gewerbegebieten “Kirchen nur eine ausnahmsweise Nutzung, keine regelmäßige Nutzung” sind. Diese Option soll für P7 “ganz gestrichen werden”. Sie sei daher schon angesprochen worden, ob damit gegen das Grundgesetz verstoßen werde. Was natürlich nicht zutreffend sei. Im alten Bebauungsplan aus 2007 sei, abweichend von der allgemeinen Regelung, ganz ausdrücklich und daher wohl mit Absicht die Möglichkeit für einen Kirchenbau als Normalfall erlaubt worden.

Wann gilt was?

Und dann eröffnete die Ärztin das baufachliche Seminar: “eine Veränderungssperre gilt nicht für (beschiedene) Bauvoranfragen und Baugenehmigungen”. Die sich in rascher Folge anschließenden Fragen von Lothar Bastian (Grüne), Dr. Herbert Drumm (Freie Wähler) und Karl-Heinz Delaveaux wurden von der Oberbürgermeisterin, Stadtbauamtsleiter Klaus Christ und Bauaufsichtsleiter Benjamin Blanz teils vordergründig widersprüchlich beantwortet. Vordergründig, weil jeweils aus unterschiedlichem Blickwinkel einzelne Details betrachtet wurden und die Antworten daher oberflächlich betrachtet widersprüchlich ausfielen. Unstrittig klargestellt wurde folgende Fallgestaltung:

Noch etwa 14 Tage muß ein Moschee-Bauantrag genehmigt werden

Wird vor der amtlichen Bekanntmachung der vom Stadtrat am 27. Februar 2020 noch zu beschließenden Veränderungssperre ein formkorrekter Bauantrag gestellt, richtet sich dessen Bearbeitung auch nach dem Inkrafttreten der Veränderungssperre oder neuer Festsetzungen im Bebauungsplan nach dem alten aus 2007. Die Veränderungssperre hat für einen solchen Antrag keine Bedeutung. Wird also in den kommenden Tagen ein Bauantrag für eine Moschee gestellt, kann dieser nicht wegen der Nutzung abgelehnt werden. Sondern ist unter Beachtung sonstiger Vorschriften zu genehmigen. Die konkrete Frage, ob ein solcher Bauantrag beim Stadtbauamt eingegangen ist, beantwortete die Verwaltung mit einem klaren Nein.

Veränderungssperre beschlossen

Ob der Verwaltung für die kommenden rund zwei Wochen ein Bauantrag avisiert wurde, erfragte kein Ausschußmitglied. Und daher wurde diese nicht gestellte Frage auch nicht beantwortet. Die Tagesordnungspunkte 7 (Bebauungsplan ‘Gewerbegebiet östlich der B 428’ (Nr. P7.1) und Aufstellungsbeschluss zu ‘Gewerbegebiet östlich der B 428’ (Nr. P7.1.) und 8 (“Gewerbegebiet östlich der B 428“ (Nr. P7.1, 3. Änderung u. Erweiterung), Beschluss über eine Veränderungssperre) wurden danach fast einstimmig angenommen. Und der als TOP 13 gesetzte Antrag der AfD-Stadtratsfraktion zu einer Veränderungssperre für das Gewerbegebiet P 7.1 wurde von Thomas Wolff wegen Erledigung in der Sache zurückgezogen.