CDU, FDP, AfD und FWG / BüFEP setzen 12 Stadtplätze im Gewobau-Aufsichtsrat durch

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Schon die von der Fraktion FWG / BüFEP veranlaßte Beratung im Hauptausschuß vor rund zwei Wochen war konfliktreich. Im Stadtrat am vergangenen Donnerstag war sogar eine Sitzungsunterbrechung (unsere Bilder) nötig, um zu einem Ergebnis zu kommen. Den kommunalpolitischen Zündstoff lieferten mehrere Satzungsänderungen bei der städtischen Gewobau. Unstrittig durchgewinkt wurde die Namensänderung. Gewobau GmbH Bad Kreuznach wird die Gesellschaft künftig heissen. Der Namensbestandteil “Gemeinnützig” mußte aus Rechtsgründen gestrichen werden. Weitere Wünsche des Aufsichtsrates und des Gewobau-Geschäftsführers Karl-Heinz Seegers wies der Stadtrat allerdings zurück. So wird das Aufsichtsgremium künftig aus 14 statt 12 Mitgliedern bestehen.

Häußermann erläuterte § 88 GemO

Einer der Hauptstreitpunkte war die Frage, wieviele dieser 14 Aufsichtsräte von der Stadt benannt werden. Der Hauptausschuß hatte mehrheitlich für 11 votiert. Für die Fraktion FWG / BüFEP machte Karl-Heinz Delaveaux klar, dass es 12 werden sollen. Und zwar vom Stadtrat bestimmte. Dem widersprach Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann unter Hinweis auf § 88 der Gemeindeordnung (GemO). Einer der Vertreter der Stadt müsse das nach dem Dezernatsverteilungsplan zuständige Stadtvorstandsmitglied sein. Mithin könne der Stadtrat nur elf Mitglieder wählen. An dieser Rechtsfrage und ihren kommunalpolitischen Folgen entzündete sich eine engagierte Diskussion.

Delaveaux und Zimmerlin wollen “diametral” anderes

Diese bereicherte Dr. Kaster-Meurer mit dem Hinweis darauf, dass die Gewobau im Geschäftsverteilungsplan ihr zugeordnet ist. Und der Erklärung: “ich bin geborenes Mitglied im Aufsichtsrat der Gewobau”. Die Häußermann-Aussage zum § 88 GemO, “es war ja klar, das der gelten soll”, löste breites Gemurmel im Stadtrat aus. Karl-Heinz Delaveaux (FWG / BüFEP) verschaffte sich durch eine Nachfrage bei der Stadtrechtsdirektorin die Sicherheit, dass der Stadtrat bei elf städtischen Aufsichtsratsmitgliedern nur zehn und bei 12 nur elf wählen darf. Wilhelm Zimmerlin (FWG / BüFEP) stellte klar, dass diese Aufteilung nichts mit der von seiner Fraktion beantragten Regelung gemein habe, sondern etwas “diametral” anderes darstelle.

Dr. Silke Dierks (CDU) legte die vom Landesgesetzgeber mit der Bestimmung in der Gemeindeordnung verbundene Absicht dar. Der § 88 solle sicherstellen, dass “der Stadtrat sich trotz privatrechtlicher Gesellschaftsstruktur durchsetzen kann”. Dierks erläuterte dann, dass üblicherweise der für kommunale Beteiligungen zuständige Dezernent Vertreter der Gemeinden sei. Da huschte ein Lächeln über das Gesicht von Bürgermeister Wolfgang Heinrich, denn in Bad Kreuznach wird diese Aufgabe von ihm wahrgenommen. Aber bevor im Kreis der Stadtratsmitglieder weitere Überlegungen über die Zielrichtung des Dierks’schen Redebetrages aufkamen, schaffte diese selbst Klarheit.

Und führte als weiteres Kriterium den “öffentlichen Zweck” der Gewobau an. Dieser bestehe in “sozialem Wohnungsbau”. Demzufolge sei Markus Schlosser als Sozialdezernent der richtige Vertreter in deren Aufsichtsrat. Andreas Henschel (SPD) “tut die Gewobau leid”. Das “bundesweit führende Unternehmen beim Wohnungsbau” stehe seit eineinhalb Jahren in der Diskussion “wider jegliche Norm”. Die Oberbürgermeisterin empfahl Dr. Dierks einen Blick in den Dezernatsverteilungsplan. Karl-Heinz Delaveaux ließ sich davon nicht überzeugen. Und verwies auf die Aussprache im Hauptausschuß, in der mit keinem Wort davon die Rede gewesen sei, dass der Stadtrat von den dort beschlossenen elf städtischen Vertreter*Innen nur zehn bestimmen dürfe:

“Ich betrachte das als Täuschungsmanöver”. Als der FDP-Fraktionsvorsitzende Jürgen Eitel engagiert um Abstimmung seines “12 von 14”-Antrages bat, wurde er von Dr. Kaster-Meurer eingebremst: “schön langsam, Herr Eitel, erst müssen alle Wortmeldungen” dran kommen. Zunächst wurde über den von Anna Roeren-Bergs (CDU) gestellten Antrag auf Einzelabstimmung aller zur Änderung anstehenden Satzungsparagrafen abgestimmt. 21 Ratsmitglieder stimmten für diese Vorgehensweise, 14 dagegen und “5, 6” (Zitat Sitzungsleitung) enthielten sich. Daraufhin bat CDU-Fraktionsvorsitzender Manfred Rapp um eine Sitzungsunterbrechung um “zwei Minuten”. Die weitete sich dann aufgrund unzähliger inner- und interfraktioneller Beratungen fast um das zehnfache aus.

Nach Ende der Aussprache-Pause kam dann Jürgen Eitel zu Wort, um seinen Antrag zu begründen, in dem Wilhelm Zimmerlin soviel Übereinstimmung zu dem von FWG / BüFEP sah, dass er “fast schon einen gemeinsamen Antrag” erkannte. In der Einzelabstimmung über die Festlegung “12 von 14” Aufsichtsratsposten für die Stadt stimmten 22 Stadtratsmitglieder von CDU, FDP, AfD und FWG / BüFEP mit ja, die Oberbürgermeisterin und 19 von SPD, Grünen und Linken mit nein. Zwei enthielten sich. Alle anderen Veränderungen wurde teils einstimmig teils mit großen Mehrheiten fraktionsübergeifend beschlossen. Die Wahl jener elf der zwölf Aufsichtratsmitglieder, die der Stadtrat auswählen darf, soll in der nächsten Stadtratssitzung am 27. Februar erfolgen.