Kreis korrigiert Aussagen Dr. Kaster-Meurers zum Jugendamt

Am Ende des mehrstündigen öffentlichen Teils der Stadtratssitzung hatte Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer am Donnerstagabend über ihre Gespräche mit dem Landkreis zur Zukunft des städtischen Jugendamtes geredet. Dabei stellte sie erneut klar, dass sie den Stadtratsbeschluß vom 29.11.18 zur Abgabe nicht für bindend hält (diese Seite berichtete). Sowohl die über diese Erklärung in der Presse verbreiteten Darstellungen als auch die Rückmeldungen einer Reihe von Stadtratsmitgliedern haben die Kreisverwaltung zu der nachstehenden Presseerklärung veranlaßt:

“Am Donnerstag fand ein zweites Spitzengespräch zur Ausgestaltung der Vereinbarung zur Kostenbeteiligung des Landkreises am städtischen Jugendamt statt. An dem Gespräch nahmen neben der Landrätin und der Oberbürgermeisterin Vertreterinnen und Vertreter beider Verwaltungen teil. In vielen Bereichen war bereits Einigungen erzielt worden. Mit der Anrechnung der sogenannten Schlüsselzuweisung B1 und der Kostenübernahme für die Personalkosten der Kindertagesstätten blieben jedoch zwei kostspielige Knackpunkte weiter offen. Landrätin Bettina Dickes machte erneut deutlich, dass man hinsichtlich der Anrechnung der Schlüsselzuweisung durchaus noch kompromissbereit wäre, sie jedoch hinsichtlich der Personalkosten in den Kindertagesstätten allein wegen der gesetzlichen Vorgaben keine Handlungsspielräume siehe – völlig unabhängig von der finanziellen Situation des Landkreises.

Wegen dieser zu erwartenden Mehrkosten von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro jährlich, die künftig auf die Stadt zukommen würden, habe die Oberbürgermeisterin deutlich gemacht, das Jugendamt unter diesen Gesichtspunkten nicht mehr halten zu können. Daraufhin wurde noch während der Gesprächsrunde in der Kreisverwaltung vereinbart, noch am gleichen Tag die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beiden Jugendämter aus erster Hand zu informieren. Die Initiative hierzu kam durch die Oberbürgermeisterin und wurde durch die Landrätin aufgenommen. Neben der Information an das Personal verständigte man sich darauf, nach dem 27.2.2020 (Sitzung Stadtrat mit Stadtjugendhilfeausschuss) ein gemeinsames Gespräch von Oberbürgermeisterin und Landrätin bei der zuständigen Ministerin in Mainz zu vereinbaren, um den geregelten Übergang des Jugendamtes vornehmen zu können.

Info zur Schlüsselzuweisung B1: Die Stadt erhält jährlich eine sogenannte Schlüsselzuweisung B1 des Landes in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro. Diese Landesmittel erhalten jene kreisangehörigen Städte, die ein eigenes Jugendamt unterhalten. Sie werden ausdrücklich zum Ausgleich der Belastungen aus der Gewährung von Hilfen zur Erziehung gewährt und sollen deshalb kostenmindernd berücksichtigt werden. Der Landkreis erstattet zu 75 Prozent der entstehenden Kosten (Auszahlungen nach Abzug der Einnahmen). Damit ist er dann, wie zum Beispiel auch im Landkreis Birkenfeld, zum gleichen Anteil an den Einnahmen zu beteiligen. Für die Stadt würde dies ein Delta von 375.000 Euro bedeuten.

Info zu den Kindertagesstätten: Nach der bisherigen Vereinbarung war die Kostenerstattung für Kindertagesstätten in Stadt und Landkreis gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Kostenbeteiligung der Stadt gemäß KitaG bei durchschnittlich 10 bis 11 Prozent lag und der Landkreis nach Abzug der Landesmittel, Elternbeiträge und Beteiligungen freier Träger mit rund 43 Prozent beteiligt ist. Nach dem Kindertagesstättengesetz werden die Personalkosten der im Bedarfsplan ausgewiesener Kindertagesstätten durch Elternbeiträge, Eigenleistungen des Trägers, Zuweisungen des Landes, Zuwendungen des Trägers des Jugendamts und der Gemeinden aufgebracht (§ 12 Kindertagesstättengesetz). Da die Stadt mit ihrem eigenen Jugendamt Trägerin der Jugendhilfe ist, ist sie daher laut Gesetz auch verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Der Kreis wird hiervon 75 Prozent erstatten, bei der Stadt verbleibt die Interessensquote von 25 Prozent. Diese Eigenständigkeit und damit verbundene Gestaltungsfreiheit bei Bedarfsplanung und Steuerung unterscheidet die Stadt von allen anderen Kommunen im Landkreis. Aus Sicht der Kreisverwaltung gilt auch in diesem Bereich die Berücksichtigung einer Interessensquote, wie sie nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz vorgesehen ist. Dies würde sich wie folgt auswirken (Basis: Daten 2016): Die Stadt müsste statt der 2,2 Millionen Euro (bisheriger Trägeranteil und Kommunalanteil als Sitzgemeinde) rund 4,3 Millionen Euro aufwenden (21,7 %). Die Kreisbeteiligung verringert sich von 8,4 Millionen Euro auf 6,3 Millionen Euro (32%).”

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach

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