Hier wird das nächste Kettensägenmassaker stattfinden

Im Grundstücksausschuß am vergangenen Donnerstag ging es nur um das Bieterverfahren. Und den Umfang der Bebauung. Unter Berücksichtigung zweier Privatgrundstücke, deren Eigentümer sich an die städtischen Verkaufspläne gebührenfrei “dranhängen”. Nicht ein einziges Mal fiel das Wort “Baum” oder “Bäume”. Und in der Verwaltungsvorlage mit der Drucksachennummer 19/273-1 (Aktenzeichen 23-23-00/02) wird das Areal zwischen Alzeyer- und Töpferstrasse als “Motorpool” bezeichnet. Lediglich AfD-Stadtrat Jörg Fechner meldete Zweifel an der Notwendigkeit der Bebauung an. U.a., um Luftwege in die Innenstadt zu erhalten.

Das zum Verkauf vorgesehene städtische Grundstück ist unzugänglich gemacht und liegt links hinter den Bäumen im Bildhintergrund.

Bilder der Grundstücke waren den Unterlagen nicht beigefügt (unser Foto entstand gestern Nachmittag). Nur ein Lageplan (siehe unten). Auf dem ist natürlich nicht zu sehen, was sich vor Ort in den vergangenen Jahrzehnten seit dem Abzug der US-Streitkräfte entwickelt hat: ein kleines Biotop. Mit stattlichen Bäumen auf den zwei ebenfalls zum Verkauf kommenden Nachbargrundstücken. Davon ist in den “Erläuterungen” für die Ausschußmitglieder mit keinem Wort die Rede. Eine Baumschutzsatzung hat der Stadtrat abgelehnt. Und daher ist klar, was zügig nach dem Stadtratsbeschluß passieren wird: die Männer mit den Kettensägen kommen. Und richten die Grundstücke für die neue Bebauung her.

Die “Erläuterungen” im Wortlaut

“Die Stadt Bad Kreuznach ist Eigentümerin der Grundstücke an der Alzeyer Straße, Gemarkung Bad Kreuznach, Flur 55, Nr. 73/41, 1356 m² und 73/55, 348 m². Das Grundstück Nr. 73/41 liegt im Innenbereich, umgeben von Wohnbebauung, und wird über das Grundstück Nr. 73/55 erschlossen. Nach Auffassung der Stadtplanung ist das Areal zur städtebaulichen Nachverdichtung geeignet. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Bebauung mit maximal 3 Einfamilienhäuser bzw. einem Mehrfamilienhaus mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss wünschenswert. Die Grundstücke Nr. 73/32, 80 m² und Nr. 73/34, 160 m² befinden sich in Privatbesitz und sind für die Vermarktung des Areals wichtig, da sie als Arrondierungsfläche und besseren baulichen Nutzbarkeit notwendig sind. Die Eigentümergemeinschaften haben einer gemeinsamen Vermarktung und Veräußerung zugestimmt. Von Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen die Grundstücke im Rahmen eines Bieterverfahrens mit folgenden Maßgaben anzubieten:

Veräußerung der Fläche mindestens zu einem Verkaufspreis von mindestens 220,– €/m².
Wohnbebauung mit 1-4 Einfamilienhäuser oder einem Mehrfamilienhaus mit maximal 6 Wohneinheiten, maximal zwei Vollgeschossen und ein Staffelgeschoss mit Flachdach.

Beim Bau eines MFH zusätzlich:
Dachbegrünung oder alternativ die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach
Errichtung eines überdachten Fahrradstellplatzes mit Stromanschlussmöglichkeiten für E-Bikes

Die Nachfrage nach Baugrundstücken ist derzeit sehr hoch. Allein für dieses Areal liegen uns Kaufanfragen von insgesamt 15 Interessenten vor. Die überwiegende Anzahl hiervon sind Bauträger und Projektentwickler. Es gibt aber auch Privatpersonen das Interesse bekundet haben. Sollte der Ausschuss mit den Rahmenbedingungen einverstanden sein wird der Verkauf des Grundstückes im Rahmen eines Bieterverfahrens erfolgen. Hierzu werden die bisherigen Interessenten, sowie die Öffentlichkeit über die Presse und die Homepage der Stadt informiert und zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Diese Angebote müssen zwingend eine Baubeschreibung, eine Ansichtsskizze des zu errichtenden Gebäudes und den Kaufpreis beinhalten. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der städtischen Gremien und der privaten Eigentümer. Der Bodenrichtwert (Stand01.01.2018) belief sich auf 190,00 €/m². dieser ist jedoch um rd. 15% in den letzten zwei Jahren gestiegen.”

Quelle, auch für die zitierten “Erläuterungen”: Stadtverwaltung Bad Kreuznach