Wird aus der Gewobau eine Wobau?

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Monatelang bestimmte der Prüfbericht des Landesrechnungshofes (LRH) mit seinen Enthüllungen über Mißwirtschaft die öffentliche Wahrnehmung der Gewobau. Nachdem sich dieses Thema auf die Schreibtische von Juristen verlagert hat, wendet sich die Kommunalpolitik nun den Form- und Strukturhinweisen der Fachprüfer zu. Gestartet hatte diesen Prozeß Wilhelm Zimmerlin. Er bildet seit dem Juni vergangenen Jahres mit Karl-Heinz Delaveaux die Fraktion FWG / BüFEP im Rat der Stadt. Auf deren Antrag hin haben sich Stadtverwaltung und Gewobau in den vergangenen Monaten mit einer Reihe von Veränderungsvorschlägen beschäftigt. Über diese wurde am Montagabend dieser Woche im Hauptausschuß diskutiert.

“Eigenkapital so lassen”

Anders als bei einer Reihe von städtischen Gesellschaften, die zu 100% im Besitz Bad Kreuznachs sind, gehört die Gewobau nur zu rund 84% der Stadt. Der Rest ist auf Kleingesellschafter verteilt (gerundet: 7,8% Stadtwerke, 3,9% Landkreis, 3 % Provinzial Versicherung, 0,9 % Jacob Immobilien, 0,3 % Volksbank und 0,05 % Allit). Von der Verwaltungsvorlage zeigte sich Wilhelm Zimmerlin “enttäuscht. Ich habe einen Satzungsentwurf erwartet”. Carsten Pörksen, Ex-Geschäftsführer der Gewobau, nahm die Verwaltung in Schutz: “man muß sich doch erst mal einig werden, was man ändern will”. Um dann seine Position klar zu profilieren. So sollte man das Eigenkapital “so lassen”.

Keine höheren Gewinnauschüttungen

Die von Zimmerlin geforderte Vergrößerung des Aufsichtsrates auf 14 Sitze lehnte Pörksen ab. Und wies auf “zeitliche Engpässe hin, weil die Amtszeit des jetzigen Aufsichtsrates im März abläuft”. Der in den Pörksen-Ausführungen angedeutete Vorwurf gegen die Antragsteller konterte Karl-Heinz Delaveaux mit dem Hinweis auf die konkreten Vorschläge, die seine Fraktion schon im Sommer 2019 gemacht habe. Pörksen stellte daraufhin klar, dass er “mit keinem Wort Ihnen oder Ihrem Kollegen einen Vorwurf gemacht” habe. Und ergänzte seine Kritik am Vorschlag des LRH auf die stellvertretenden Mitglieder zugunsten von Ersatzleuten zu verzichten. Jürgen Locher (Linke) widersprach der Forderung des LRH nach höheren Gewinnausschüttungen an die Stadt.

Angemessenen Einfluß sicherstellen

Diese sollte “eigentlich null sein”. Um seine Position dann auf die Formel zu bringen: “Mietsenkung statt Haushaltssanierung”. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Manfred Rapp signalisierte den Antragstellern dagegen “teilweise Zustimmung”, so bei der Größe und der Zusammensetzung des Aufsichtsrates. Wilhelm Zimmerlin wiederum zeigte Verständnis für den Wunsch der SPD an der Stellvertreterregelung festzuhalten. Und begründete seinen Vorschlag von den künftig 14 Aufsichtsratsplätzen künftig 12 der Stadt zu sichern (bisher nur 8 von 12). Zimmerlin bezog sich auf eine Bestimmung in der Gemeindeordnung, dernach Gemeinden einen “angemessenen Einfluß haben und sicherstellen” müssen.

In den Aufsichtsrat kooptieren

Wieder machte sich Carsten Pörksen zum Sprecher der Gegenseite. Er trat vehement für die Einbeziehung von drei statt zwei der Kleingesellschafter ein. Und als Zimmerlin ihm weiterhin widersprach ließ es sich gar zu der Aussage hinreißen, “es macht keinen Sinn mit Ihnen eine Rechtsfrage zu diskutieren”. An diesem Punkt schaltete sich die Oberbürgermeisterin ein, die seit einigen Jahren auch Aufsichtsratsvorsitzende der Gewobau ist. Und verteidigte die Einbeziehung der Kleingesellschafter. Diese könnten nötigenfalls, als Beispiele benannte sie wörtlich “Schneider Optik und Jacob Immobilien” (Anmerkung der Redaktion: Schneider Optik ist kein Gewobau-Gesellschafter), in den Aufsichtsrat kooptiert werden.

“Geld muß bei der Gewobau bleiben”

Manfred Rapp schlug daraufhin vor die Kleingesellschafter nur stimmrechtlos dazuzunehmen, also die zwei nicht der Stadt selbst zugedachten Aufsichtsratsplätze mit Vertreter*Innen des Landkreises und der Stadtwerke zu besetzen. Andrea Manz warnte davor, die “Gewobau als Melkkuh für künftige Jahre zu verwenden”. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen merkte an, dass die Gesellschaft “überall in der Stadt wo es klemmt” einspringe. Dies sei die beste Art und Weise, wie in diesem Punkt investiert werden könne. So sieht das auch Werner Lorenz. “Das Geld muß bei der Gewobau bleiben, damit die alte Bauten sanieren kann”, ist die Einschätzung des für die FDP im Stadtrat sitzenden Winzers. Samt der Einsicht: “der städtische Haushalt muß auf andere Weise saniert werden”.

Überschüsse nicht allein durch Mieten

Für nur 11 statt 12 städtische Sitze im Aufsichtsrat setzte sich Jürgen Locher, der selbst stellvertretender Vorsitzender des derzeitigen Aufsichtsrates ist, mit dem Argument ein, dieser sei “kein kommunalpolitisches Gremium, das Politik macht. Der Aufsichtsrat hat dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft gut geführt wird”. Und stellte dann einen Vergleich zu städtischen Beteiligungsgesellschaft an, in deren Gremien es “politische Kabbeleien” gebe. Nachdem Carsten Pörksen zur Verteidigung der Nichtgewinnabführung darauf verwiesen hatte, dass die Überschüsse “allein durch Mieten” erzielt würden, widerlegte Karl-Heinz Delaveaux dieses Argument mit dem Verweis auf die Verkaufserlöse der Grundstücke am Galgenberg.

Von der Stadt nur 11 von 14 im Aufsichtsrat

Nach ausführlicher Diskussion wurden dann in Einzelabstimmungen die zwei strittigen Punkte entschieden. Bei zwei Enthaltungen sprach sich die große Mehrheit für eine Neufestsetzung der Aufsichtsratsgröße auf 14 aus. Diese werden mit elf vom Stadtrat benannten Mitgliedern und drei von den Kleingesellschaftern besetzt. Unstrittig ist, dass aus dem Namen der Gewobau das “Gemeinnützig” gestrichen werden muß, weil die Gesellschaft dies im Rechtssinne nicht mehr ist. Hermann Bläsius (Grüne) setzte schließlich durch, dass am 30. Januar im Stadtrat zunächst die Satzungsänderungen beschlossen werden. Und erst in der Februarsitzunug dann die Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt.

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