Im Stadtrat darf mal wieder gewählt werden

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

In der vergangenen Wahlperiode des Stadtrates (2014 bis 2019) war die Besetzung der Ausschüsse und Aufsichtsräte ein Evergreen. Mehrere Male mußten aufgrund der Veränderung der Stärkeverhältnisse der Fraktionen im Rat neue Mitglieder bestimmt werden. Legendär ist in diesem Zusammenhang noch immer der Besetzungscoup der FWG im Finanzausschuß. Karl-Heinz Delaveaux und Wolfgang Kleudgen setzten im Sommer 2018 durch, dass in dem nach dem Stadtrat wohl zweit einflußreichsten Gremium für die 2-Mann-Fraktion zwei Mitglieder saßen. Und für die 14köpfige CDU nur fünf. In der seit Juni 2019 laufenden Wahlperiode hat es bisher keine Fraktionswechsel gegeben, so dass eine komplette Neuwahl bisher nicht erforderlich war. Dafür, dass der Stadtrat beim Wählen nicht aus der Übung kommt, sorgt am 30. Januar der Beirat für Migration und Integration.

Fünf für den Migrationsbeirat

Der besteht gemäß § 2 der einschlägigen Satzung der Stadt Bad Kreuznach aus 10 von den Einwohner*Innen mit Migrationshintergrund gewählten Mitgliedern (dies erfolgte im Oktober 2019) sowie bis zu fünf weiteren stimmberechtigten Mitgliedern. Diese Quintett wird vom Stadtrat bestimmt. Wer dies sein könnte und wie dies geschieht, darüber wird am kommenden Montag (20.1.20) in öffentlichen Sitzung im Hauptausschuß gesprochen, der um 17.30 Uhr im ehemaligen Telekomgebäude (Brückes 2-8) tagt. Wer die oft stundenlangen Diskussionen um die nach den selben Regeln besetzten Ausschüsse miterlebt hat, kann in der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 20/002) zu diesem Tagesordnungspunkt durchaus eine Drohung erkennen. Denn nach dem rechtlichen Hinweis, dass das Vorschlagsrecht bei den im Stadtrat vertretenen Gruppen liegt, heißt es dort wörtlich: “wenn nicht nur ein Wahlvorschlag gemacht wird, z.B. ein gemeinsamer, so findet die Verhältniswahl statt”. Unser Tipp fürs Wochenende: fragen Sie mal ein Stadtratsmitglied und lassen Sie sich die erklären^^.