Die Stadtverwaltung lügt zur Eisbahn: wie lange läßt der Stadtrat das noch zu?

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Um es von Anfang an klarzustellen: bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach arbeiten viele ordentliche Leute. Ich kenne persönlich einige, die ihre berufliche Aufgabe sehr ernst nehmen. Für die es nicht einfach nur ein Job bei der Stadt ist. Leute wie Georg Bürger beim Bauhof, Thomas May in der Kämmerei, Beate Haas, Hedwig Huttny und Beate Kiefer im Bürgerbüro. Ich weiß, dass jede pauschale Kritik an der Stadt – ungerechterweise – auch diese Menschen trifft. Aber auch die von mir hochgeschätzten Mitarbeiter*Innen müssen sich fragen lassen: habt ihr wirklich alles getan, um die anderen zu stoppen?

Das trostlose Bild der Eisbahn ohne Kinder lieferte gestern sinnigerweise die Stadtverwaltung samt Presseerklärung bei uns ab.

Habt ihr einen Personalrat gewählt und hinreichend unterstützt, der die wirklichen Interessen der Beschäftigten vertritt und der Stadtspitze auch mal kontra gibt? Habt ihr noch die Energie, um bei krassen Mißständen auch mal eine Email an Vorgesetzte zu schreiben? Wenn das geschieht, dann jedenfalls viel zu selten. Wie es auch nur ganz wenige Möglichkeiten gibt die Propaganda der Stadtspitze als solche zu überführen. Dank Andreas Schnorrenberger ist das jetzt möglich. Als Reaktion auf seine Sachdarstellung (diese Seite berichtete unter der Überschrift “EILMELDUNG zur Eisbahn: Andreas Schnorrenberger packt aus!”) hat die Stadt gestern Nachmittag eine Presseerklärung veröffentlicht. Darin heisst es wörtlich:

1. “Betreiber erscheint heute nicht zu zugesagtem Termin” und “von Schnorrenberger zugesagten Gespräch” und
2. “die eingereichten sind Unterlagen sehr lückenhaft”.

Bei beiden Aussagen handelt es sich im Rechtssinne nicht um Meinungsäusserungen, sondern um Tatsachenbehauptungen. Denn die in den Zitaten angegebenen Umstände sind mit der Frage “wahr oder unwahr?” zu untersuchen. Die Prüfung ergibt: die zitierten Aussagen sind erweislich unwahr. Der Redaktion dieser Seite liegt der Schriftverkehr zwischen dem Stadtbauamt und dem Betreiber der Eisbahn, Andreas Schnorrenberger, vor. Am 6. Januar 2020 um 11.10 Uhr schrieb dieser an den Stadtbauamtsleiter Klaus Christ: “Sehr geehrter Herr Christ, mir liegen mittlerweile Presseanfragen auch überregionaler Medien vor. Ich selbst habe bisher zu meiner Situation jeden öffentlichen Kommentar vermieden, weil das zu einer erheblichen Emotionalisierung beigetragen hätte.

“Von schnell kann keine Rede mehr sein”

Auch wenn ich in der Sache und vor allem rechtlich eine ganz andere Auffassung habe, als Sie: Sie haben mein Schreiben vom 3. Dezember 2019 sofort aufgegriffen und den Termin am 5.12.19 ermöglicht. Ich habe in meiner Anfrage und im Termin selbst deutlich gemacht, dass ich nach einer schnellen Lösung gesucht habe. Zwischenzeitlich ist ein ganzer Monat vergangen. Also von schnell kann keine Rede mehr sein. Ich bitte Sie daher um eine verbindliche Mitteilung, ob ich unverzüglich eine Duldung oder Genehmigung zum Betrieb der Eisbahn erhalte – oder nicht. Da ich meine Stellungnahme dazu den Medien um 16 Uhr vorlegen möchte, benötige ich Ihre Antwort bis um 15 Uhr heute.”

Andere Ämter und hausinterne Abstimmung

Christ antwortete am 7.1.20 um 11.40 Uhr zunächst: “Sehr geehrter Herr Schnorrenberger, schneller geht es nicht, wir haben bereits vor Weihnachten alle Räder in Bewegung gesetzt. Wir müssen wie Sie wissen, andere Ämter beteiligen. Heute nachmittag stimmen wir uns erneut hausintern ab. Danach können wir erst eine Aussage treffen. Unser Ziel ist, eine schnelle Lösung herbeizuführen, diese muss aber auch rechtlich belastbar sein”. Um dann um 16.43 Uhr zu einem Gespräch einzuladen: “Sehr geehrter Herr Schnorrenberger, zwischenzeitlich konnten wir weiterführende Gespräche bezüglich der Rahmenbedingungen für den Betrieb der Eisbahn auf dem Kaufland Parkplatz mit der Gewerbeaufsicht und der SGD Nord führen.

Schnorrenbergers Absage

Die Ergebnisse und Stellungnahmen hierzu werden uns voraussichtlich diese Woche noch übermittelt. Daher möchten wir Ihnen die Grundlagen für eine mögliche Inbetriebnahme erläutern. Termin: Freitag 10.01.2020, 11:00 Uhr Stadtbauamt Viktoriastraße 13, Besprechungsraum 1. Obergeschoss. Bitte um Bestätigung, ich sende Ihnen gleich noch eine Outlook Einladung zu”. Diese Email beantwortete Andreas Schnorrenberger am 8. Januar 2020 um 13 Uhr wie folgt: “Sehr geehrter Herr Christ, ich bestätige den Erhalt Ihrer Email mit der Einladung zum Gespräch am Freitag 10.01.2020, 11:00 Uhr. Nach Erhalt der bauaufsichtsrechtlichen Verfügung vom 29.11.19 und der Platzsperre am 2.12.19 hatte ich Sie am 3.12.19 angeschrieben.

Lange Verfahrensdauer

In diesem Schreiben hatte ich deutlich gemacht, dass mein Interesse im kurzfristigen Betrieb der Eisbahn liegt. Dieses Anliegen war meine Bedingung und Gesprächsgrundlage für den Termin am 5.12.19. Heute ist der 8.1.20. Ganz egal wie die Stadtverwaltung das rechtfertigen mag: kurzfristig ist die Bearbeitungsweise auf keinen Fall zu nennen. Im Streitfall werde ich der Öffentlichkeit und den Richtern eine Vielzahl von Verfahren benennen, die bei weitem nicht so unbedeutend und anspruchslos sind bzw waren, wie das einer Eisbahn-Genehmigung und die von Ihrem Amt bedeutend schneller abgewickelt wurden. Ergänzend erinnere ich an die beiden Schlittschuhbahnen 2013 und 2017. Vor drei Jahren waren Sie bereits im Bauamt tätig.

Fristsetzung durch Schnorrenberger

Durch das Verhalten der Stadtverwaltung, das ich – wie auch am 5.12.19 erklärt – für rechtswidrig halte, ist der Sache selbst, vielen Menschen, mir persönlich und der Duo Media GmbH ein riesiger Schaden entstanden. Sie wissen, das die Stadtverwaltung seit dem Eingang meines Bauantrages am 9.12.19 und des Lärmgutachtens am 17.12.19 von mir keinerlei Unterlagen oder Informationen / Angaben mehr von mir gefordert hat. Ohne eine Duldung und / oder Betriebsgenehmigung, die mir ab spätestens Freitag den 10.1.20 um 15 Uhr (sehr gern früher) den Betrieb der Eisbahn unter den nachstehenden Bedingungen ermöglicht, ist eine betriebswirtschaftlich tragfähige Lösung nicht mehr durchzuführen und ich muß und werde rechtliche Schritte unternehmen.

Bedingungen für Betriebswirtschaftlichkeit

1. Der Betrieb muß mir bis zum 29. März genehmigt bzw ermöglicht werden, wobei ich wetterabhängig (Wind, Regen, Temperatur) schon aus Kostengründen den Betrieb werde vorzeitig einstellen müssen. 2. Die Betriebszeiten müssen einen Betrieb montags bis freitags von 11 Uhr bis 20 Uhr ermöglichen, samstags von 11 Uhr bis 21 Uhr und sonntags von 12 Uhr bis 19 Uhr. Es findet ausschließlich Eislaufen ohne jedes Event statt, es sei denn die Stadtverwaltung genehmigt im Einzelfall auf meinen Antrag hin bestimmte Projekte. 3. Ich sichere Ihnen zu, aus einer Duldung und / oder Genehmigung keinerlei Bindungswirkung o.ä. für den möglichen Betrieb einer Eisbahn im Winter 2020/21 abzuleiten.

Künftiger Standort weiter weg von der Strasse

Sollte es – was in den Sternen steht – meinerseits im kommenden Winter noch einmal zum Versuch des Betriebes einer Eisbahn auf dem Kaufland-Gelände kommen, wird diese in jedem Fall – so habe ich das mit Kaufland bereits besprochen – etwa 30 Meter weiter nördlich aufgestellt, also weg von der Strasse. Sollte ich bis zum Freitag den 10.1.20 um 13 Uhr eine sofort gültige Duldung oder Genehmigung für den Betrieb der Eisbahn unter den vorstehend angeführten Bedingungen erhalten, bevollmächtige ich die Stadtverwaltung zur Abgabe einer entsprechenden Presseerklärung und werde selbst alle Presseanfragen mit dem Hinweis darauf abblocken, dass ich mich zu 100% um den Betrieb zu kümmern habe, um die Situation wirtschaftlich überstehen zu können.

Unverzügliche Entscheidung gefordert

Ich habe bereits eine insolvenzrechtliche Beratung in Anspruch genommen. Demnach haben alle durch das Verhalten der Stadt geschädigten das Recht ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ich werde das tun. Der Insolvenzverwalter ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Ansprüchen sogar dazu verpflichtet. Auf die gesetzliche Schadenminderungspflicht der Stadt weise ich ausdrücklich hin. Ich darf Sie daher auffordern, mir unverzüglich eine schriftliche und rechtsbehelfsfähige Entscheidung zu meinem Bauantrag vom 9.12.19 zuzustellen, vorab bitte per Email.

Alle Unterlagen vorgelegt

Liegt mir diese oder alternativ eine Duldung des Betriebes unter den vorstehend dargelegten Bedingungen am Freitag den 10.1.20 um 13 Uhr nicht vor, löst dies Rechtsfolgen aus”. Wenn so eine Gesprächszusage aussieht, dann hat die DDR nie eine Mauer gebaut, die Amis waren nicht auf dem Mond und die Erde ist eine Scheibe. Die zweite Behauptung der Stadt, “die eingereichten sind Unterlagen sehr lückenhaft”, ist viel kürzer zu widerlegen. Bereits am 11. Dezember 2019, zwei Tage nach dem Eingang des Bauantrages, hatte die Bauaufsicht schriftlich mit geteilt, wie sie die von Andreas Schnorrenberger vorgelegten Unterlagen beurteilt. Unter “fehlende Unterlagen” ist nur ein einziges Dokument aufgeführt: “Immissionsgutachten”, also das dann am 17.12.19 vorgelegte Lärmgutachten.

Der Brief beweist: bereits am 11.12.19 fehlte nur das (am 17.12.19 vorgelegte) Lärmgutachten. Einen Monat später behauptet die Stadt: “Unterlagen sind sehr lückenhaft”. So wird die Glaubwürdigkeit öffentlicher Verwaltung systematisch zerstört. Und niemand greift ein.

Nach dem 17.12.19 hat die Stadt bis Donnerstag dieser Woche nichts mehr angefordert. Das ergibt sich auch aus den vorstehend zitierten Schreiben des Stadtbauamtsleiters vom 7.1.20. Dort steht an keiner Stelle, dass der Antragsteller noch etwas zu tun hätte. Sondern es ist ausschließlich von der Beteiligung “anderer Ämter”, der Gewerbeaufsicht und der SGD Nord und einer “hausinternen Abstimmung” die Rede. Demzufolge handelt es sich bei den zitierten Behauptungen in der Presseerklärung der Stadt um unwahre Tatsachenbehauptungen. Normale Menschen nennen so etwas eine Lüge. Und es kommt noch dicker. Der Ass.jur. Jens Hoffmann, der mit seinem Schreiben vom 10.1.19 den Streit um die Eisbahn überhaupt erst vom Zaun gebrochen hat, schreibt am 9.1.20 um 13.25 Uhr an den Antragsteller:

“Dies wäre unerlässlich”

“Leider konnte ich Sie gerade telefonisch nicht erreichen. Es wäre für den Termin morgen noch unerlässlich, dass der handlungsbevollmächtigte Vertreter von Kaufland morgen zum Termin einen schriftlichen Nachweis über seine Handlungsvollmacht vorlegt. Dies wäre unerlässlich”. Damit auch eine weitere konkludente Behauptung der Stadt widerlegt. Nämlich jene, eine Duldung habe nicht ausgesprochen werden können, weil Andreas Schnorrenberger am Gespräch nicht teilnahm. Wenn nämlich die Anwesenheit eines “handlungsbevollmächtigten Vertreter von Kaufland” “unerlässlich” war, gleichzeitig aber feststeht, dass Andreas Schnorrenberger gar nicht in der Lage ist, Kaufland-Managern deren Arbeitspläne vorzugeben, schon gar nicht von heute auf morgen, dann mußte – in der Logik der Stadt – die Duldung bereits an der Abwesenheit eines Kaufland-Repräsentanten scheitern.

Falsche Schuldzuweisung der Stadt

So stellt es auch die Bad Kreuznacher Lokalausgabe der Rhein-Zeitung unter Berufung auf eigene Quellen heute dar: “pikant. Nach Informationen des “Öffentlichen” hätte einzig die Unterschrift von Kaufland, dem Grundstückseigentümer, für eine Duldung gefehlt. Dann hätte die Bahn aufs Eis gehen können”. Die Schuldzuweisung der Stadt in Richtung Schnorrenberger ist damit als verzweifelter Versuch zu sehen, die Verantwortung für eigenes Versagen weiterzuschieben. Dabei ist die städtische Darstellung zur Duldung schon aus rechtlichen Gründen Unsinn. Wie diese Seite im Beitrag “Claus erklärts … Dr. Heike Kaster-Meurer” aufgrund der Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht dargelegt hat, ist die Duldung durch eine Behörde ein einseitiger Rechtsakt.

Stadt kann ohne Schnorrenberger sofort dulden

Die Stadt kann jederzeit – gern durch Veröffentlichung auf der Stadtseite bad-kreuznach.de – bekanntmachen, dass sie ihre Verfügungen vom 29.11. und 2.12.19 aufhebt und den Betrieb der Eisbahn unter bestimmten, konkret zu benennenden Bedingungen und Zeiten zuläßt. Dazu ist weder ein Brief an Schnorrenberger und erst recht kein Gespräch mit ihm nötig. Und abzustimmen war mit Andreas Schnorrenberger eh nichts. Denn er hatte – zuletzt mit Schreiben vom 8.1.20 um 13 Uhr minutengenau definiert, wie seine Vorstellungen sind. Wer die beiden Texte vergleicht stellt fest: riesige Differenzen gibt es nicht. Tatsache ist: würde die Stadt ihre Presseerklärung vom 10.1.20 umformulieren, Duldung darüber schreiben und ergänzen: “unter nachfolgenden Bedingungen erlauben wir den Eisbahn-Betrieb”, könnten schon heute die Leute ihre Runden drehen.

Widerlegung der übrigen Behauptungen

Nur der Vollständigkeit halber sei mitgeteilt, dass natürlich auch die anderen von der Stadt angeführten Punkte nur vorgeschoben und nicht stichhaltig sind:

Lärmgutachten: dies weist tatsächlich eine minimale Überschreitung aus. Jede(r) Autofahrer*In weiß: straffrei darf eine Parkmarkierung um einige Zentimeter überfahren werden, ohne dass dies mit Knöllchen geahndet werden darf. Ebenso verhält es sich mit minimalen Überschreitungen beim Lärmschutz.

Sicherheitsnachweis: Der Nachweis einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung liegt der Stadtverwaltung seit dem 4.12.19 in Form eines Verheyen-Gutachtens vor.

Parkplätze: Mit der Behauptung es bestünden “keine ausreichenden Stellplätze auf dem Grundstück”, gibt sich die Stadt der Lächerlichkeit preis. Wer wie ich in Bad Kreuzanch geboren und aufgewachsen ist weiß eines: Ostern und Weihnachten fallen nicht auf einen Tag. Und der Kaufland-Parkplatz war noch nie auf den letzten Platz gefüllt. Vor dem Gebäude. Daneben und dahinter sind noch ein paar Dutzend Parkplätze, die mit einem Pinselstrich aktiviert werden könnten.

Keine Planunterlagen: so wie Herr Klaus Christ, wenn wir uns das nächste Mal bei einer Sitzung des Planungsausschusses treffen, keinen Dienstausweis vorzeigen und sich ausweisen muß, so unnötig ist es für ein Gelände, das jedem und jeder persönlich bekannt ist, einen Plan zu fordern. Sollte sich der Plan-Wunsch auf die Bahn beziehen: im Verheyen-Gutachten ist sie so perfekt beschrieben, dass Kleinkinder es verstehen. Was Rückschlüsse zulassen würde über den Verständnishorizont von Personen im Bauamt.

Abweichungen: Angaben des Antrags weichen teils vom aufgebauten Zustand ab: das mag sein. Weil die Realität in Millimetern gemessen werden kann und Bauanträge volle Zentimeter benennen. In jedem Fall sind bei dem ein und der anderen Mitarbeitenden Abweichungen festzustellen zwischen der Soll- und Ist-Arbeitsleistung. Und mit der vorgelegten Presseerklärung hat es die Stadtverwaltung auch den gutwilligen Beobachtern sehr leicht gemacht, darauf künftig stärker zu achten.

Greift die Kommunalpolitik das Thema auf?

Auch der Hinweis, “die Betreiber der Eislaufbahnen in der Stadt in den Saisons 2012/13 und 2013/14 legten eine „allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ und die “Baubücher” vor, zielt ins Leere. Denn das wäre nur relevant, wenn es sich bei Eisbahnen um “Fliegende Bauten” handeln würde. Die wären dann allerdings baugenehmigungsfrei. Und die Stadt selbst behauptet ja genau das Gegenteil. Insgesamt wird mit dieser Presseerklärung der Versuch unternommen, die Einwohner*Innen für dumm zu verkaufen. Und das von einer Verwaltung, die dafür bezahlt wird, genau das Gegenteil zu tun. Nach alledem drängt sich nur noch eine Frage auf: wie lange läßt der Rat der Stadt das Possenspiel zu Lasten des Ansehens der Stadt Bad Kreuznach und der Bürger*Innen noch zu? Oder bedarf es tatsächlich eines Einwohner*Innenantrages, um das Thema auf die Tagesordnung der demokratisch gewählten Volksvertreter*Innen zu setzen?

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