FWG / BüFEP beantragt Verzicht auf Kleinsummen beim Tourismusbeitrag

Das Beitragserhebungsverfahren beim Tourismusbeitrag für 2017 geriet schon vor mehr als zwei Jahren ins Stocken. Seit dem wurde kein einziger Bescheid mehr verschickt. Über 2.000 müßten eigentlich noch raus. Darunter viele hundert mit einer Beitragsfestsetzung von unter 100 Euro. Die damit verbundenen Kosten möchte die Fraktion FWG / BüFEP einsparen. Und schlägt in dieser Absicht die Anwendung einer Regel vor, die der Stadtrat schon im August vergangenen Jahres für die Beitragserhebung beim Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen hat. Die Regel, “Beiträge werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem Ertrag stehen”, soll nun auch in die Satzung des Tourismusbeitrages aufgenommen werden. Einen entsprechenden Antrag hat die von Karl-Heinz Delaveaux und Wilhelm Zimmerlin gebildete Fraktion für die Sitzungen des Finanzausschusses am kommenden Montag, des Haupt- und Personalausschusses am 20. Januar und der Stadtratssitzung am 30. Januar gestellt.

Verlegung Beratungstermin Antonio Valentino

Die FWG / BüFEP argumentiert, durch die von ihr vorgeschlagene Veränderung könne “sichergestellt werden, dass eine drei- oder sogar vierstellige Zahl von potentiell Beitragspflichtigen mit einer zu erwartenden Beitragsschuld von deutlich unter 100 Euro aus dem Beitragserhebungsverfahren ausgenommen werden kann”. Dies erspare nicht nur der GuT einen erheblichen Aufwand, sondern auch die mit dem Beginn des Beitragsversandes zwangsläufig verbundene Diskussion über Sinn und Zweck der Beitragserhebung. Die FWG / BüFEP verfügt über die Informationen, dass im Vergleich zur Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages für 2016 sich die Zahl der potentiell Beitragspflichtigen beim Tourismusbeitrag etwa verdoppelt. Schon das Umsatzermittlungsverfahren habe bei mehreren tausend potentiell Beitragspflichtigen für viel Unruhe gesorgt.

Verlegung Beratungstermin Antonio Valentino

“Nach den uns vorliegenden Informationen hat ein großer Teil der potentiell Beitragspflichtigen trotz Mahnschreiben keine Umsatzerklärungen abgegeben. In diesen Fällen muss die GuT Schätzungen vornehmen. Durch die von uns vorgeschlagene Satzungsänderung wird die GuT in die Lage versetzt, in jenen Fällen auf eine Veranlagung zu verzichten, in denen sich beim Schätzen abzeichnet, dass nur ein kleiner Beitrag überhaupt festgesetzt werden kann”, stellt Wilhelm Zimmerlin in der Antragsbegründung fest. Um dann festzustellen: “Selbstverständlich ist für uns, dass bis zur abschließenden Entscheidung des Stadtrates über unseren Antrag am 30.01.2020 keine Bescheide verschickt werden sollten”. Der Finanzausschuß tagt öffentlich (Eintritt frei, beheizter Sitzungsraum) am 13.1.20 ab 17.30 Uhr im ehemaligen Telekomgebäude (Brückes 2-8).

Verlegung Beratungstermin Antonio Valentino

Wegen der Sitzung des Finanzausschusses verschiebt Antonio Valentino die für den kommenden Montag (13.1.20) um 19 Uhr bei ihm im Ponte Vecchio (Viktoriastrasse 26) vorgesehenen Beratungstermin um eine Woche auf den 20. Januar.