EILMELDUNG zur Eisbahn: Andreas Schnorrenberger packt aus!

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Fünf Wochen hat der Geschäftsführer von meine Stadt geschwiegen. Hat alle von der Stadt geforderten Papiere beigebracht. Jede Provokation geschluckt. Um das Projekt, das im vergangenen Winter tausende Menschen glücklich machte, doch noch zu ermöglichen. Jetzt packt Andreas Schnorrenberger aus. Weil die Stadt entgegen ihrer öffentlichen Erklärungen “nach Problemen gesucht hat und nicht nach Lösungen” legt er offen, was in den vergangenen Monaten, Wochen und Tagen hinter den Kulissen geschah. Die schwerwiegenste Sensation: den von Dr. Kaster-Meurer auf Anfrage von Manfred Rapp (CDU) im Jugendhilfeausschuß am 8. Januar 2020 geforderten “Duldungsantrag” hat Schnorrenberger gestellt. Und zwar bereits am 27. Dezember 2019. In einem an die OBin gerichteten Schreiben.

Von Mainz und aus Idar-Oberstein kamen im letzten Winter Menschen nach Bad Kreuznach, um Spaß zu haben. Das war bestes Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung.

Also 12 Tage, bevor ihn die Oberbürgermeisterin dazu öffentlich aufgefordert hat. Damit ist Dr. Kaster-Meurer persönlich als der Hinderungsgrund für die seit sechs Wochen vom Stadtbauamt verweigerte Betriebsgenehmigung überführt. Und einmal mehr hat die Oberbürgermeisterin in einem städtischen Ausschuß die Unwahrheit gesagt. Andreas Schnorrenberger deckt weiterhin auf, wie unprofessionell im städtischen Bauamt gearbeitet wird. Die Behörde hatte Schnorrenberger nach eigenen Angaben mit Schreiben vom 10. Januar 2019, also vor genau einem Jahr, auf ihre Rechtsposition (Bauantrag erforderlich) hingewiesen. Wie sich jetzt herausstellt aber zu keinem Zeitpunkt mit dem Eigentümer des Grundstückes, dem Kaufland-Konzern, diesbezüglich Kontakt. Auch die “bauaufsichtsrechtliche Verfügung” vom 29. November 2019 ging nur an Schnorrenberger, nicht aber an Kaufland.

Diese Bilder sind in 2020 bsher nicht möglich, weil es Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer wichtiger ist dem Betreiber zu zeigen, wo der Hammer hängt.

Diesen schweren formalen Fehler hat das Stadtbauamt erst vor wenigen Tagen erkannt. Und wollte den Meine-Stadt-Geschäftsführer zu ihrem Büttel machen. Schnorrenberger wurde schriftlich aufgefordert, einen zeichnungsberechtigten Kaufland-Sprecher ins Bauamt zu delegieren. Die durchsichtige Absicht der Verwaltung dahinter: wenn Andreas Schnorrenberger sich diesen Schuh anzieht, können ihm auch die vollkommen neuen, den Grundstückseigentümer betreffenden Forderungen des Bauamtes öffentlichkeitswirksam angelastet werden. Diesem taktischen Spielchen setzt Andreas Schnorrenberger mit seiner Presserklärung von heute Nachmittag ein Ende. Von “Fakt 1” bis “Fakt 16” beschreibt der verhinderte Eisbahn-Betreiber minutiös die Handlungsabläufe und schafft damit maximale Transparenz (weiterer Bericht folgt). Bitte lesen Sie selbst:

Presseerklärung:

Ich habe lange geschwiegen, weil für mich nur der Betrieb der Eisbahn von Bedeutung war. Ich habe in den letzten Tagen und Wochen hunderte von Anrufen und noch mehr Nachrichten und Emails erhalten von Menschen, die wissen wollten was Sache ist, mir aber auch Zuspruch gegeben haben. Ich habe immer alle vertröstet. Denn ich habe darauf vertraut, dass die Stadtverwaltung, wie sie mir das auch am 5.12.19 gesagt hat, eine Lösung finden möchte. Jetzt, nach sechs Wochen ist klar: die Verwaltung hat nicht nach einer Lösung gesucht, die es immer noch nicht gibt, sondern nach Problemen. Daher bin ich leider gezwungen den Rechtsweg zu beschreiten.

Und das, obwohl ich einen fünfstelligen Betrag für von der Stadt geforderte Papiere aufwenden mußte, der aktuelle Sicherungsbetrieb der Eisbahn jeden Tag viel Geld kostet und ich zehntausende von Euro Einnahmeausfall zu beklagen habe. Wegen der damit zusammenhängenden Konsequenzen für viele andere Fälle (so müssen Stadt und SGD Nord = Gewerbeaufsicht schon um dienst-, zivil- und strafrechtliche Konsequenzen so gut wie möglich auszuweichen, ab jetzt den selben Maßstab bei Lärmschutz, der an die Eisbahn angelegt wurde, auch bei anderen Projekten anwenden, was bisher nicht der Fall war und diese überhaupt erst ermöglicht hat) gebe ich dazu eine öffentliche Erklärung ab. Jeder soll wissen, wie es dazu kommen konnte.

A. SACHVERHALTSSCHILDERUNG:

Fakt 1:

Die Stadt Bad Kreuznach hat in den vergangen Jahrzehnten mehrfach versucht eine Eisbahn zu realisieren. Für keinen dieser Versuche hat sie einen Bauantrag gestellt und ein Lärmgutachten in Auftrag gegeben oder gar die SGD Nord (= Gewerbeaufsicht) eingeschaltet. Der letzte Versuch dieser Art fand im Januar 2017 statt.

Fakt 2:

Im Dezember 2013 und im Januar 2014 wurde auf dem Salinenplatz eine Schlittschuhbahn mit einem Plastikboden betrieben. Die Stadt hat für den Betrieb dieser Bahn weder einen Bauantrag gefordert noch ein Lärmgutachten. Es erfolgte lediglich eine etwa 30minütige “Abnahme” der Bahn durch einen Mitarbeiter der Bauaufsicht. Wieso erklärt die Stadtverwaltung nicht, warum sie wegen dieser – natürlich mit Eintritt und gewerblich betriebenen – Schlittschuhbahn weder einen Bauantrag verlangt noch ein Lärmgutachten gefordert noch die SGD Nord eingeschaltet hat? Frau Dr. Kaster-Meurer war damals wie heute Baudezernentin. Und hat die Bahn sogar persönlich eröffnet. Ach so. Das war ja auch fünf Monate vor der Kommunalwahl. Und nicht wie in meinem Fall sieben Monate danach …

Fakt 3:

Die auf dem Salinenplatz 2013/14 aufgebaute Plastik-Bahn wurde vorher von einem Bad Kreuznacher Gastronomen auf dessen Betriebsgrundstück betrieben. Die Stadt hat von diesem Gastronomen weder einen Bauantrag noch ein Lärmgutachten gefordert. Und auch keinen Nutzungsänderungsantrag für dessen Gastronomiebetrieb. Warum nicht?

Fakt 4:

Auf der Basis all dieser Umstände und Tatsachen habe ich mich im Herbst 2018 dazu entschieden eine Echt-Eisbahn für Bad Kreuznach zu organisieren. Weil ich aus den Vorjahren wußte, dass dafür von der Stadt Bad Kreuznach keine Genehmigung gefordert wird (und baurechtlich kein Antrag zu stellen ist), habe ich einen entsprechenden Antrag nicht gestellt. Allerdings habe ich die Stadt sehr wohl umfassend informiert. Das ergibt sich ja schon aus der entsprechenden Veröffentlichung zB der städtischen Gesellschaft für Gesundheit und Tourismus GmbH (GuT), die die Echteisbahn wochenlang vorher angekündigt hat. Ich stelle fest: trotz der Ankündigungen der GuT, in der Presse, im Radio und in den sozialen Medien usw habe ich (bis zum Schreiben vom 10.1.19) nichts von der Stadt gehört.

Fakt 5:

Für mich überraschend habe ich dann im Januar 2019 ein Schreiben mit Datum vom 10.1.19 des Bauamtes erhalten. In diesem Schreiben wurde behauptet, die Eisbahn sei baugenehmigungspflichtig. Drei Punkte wurden besonders hervorgehoben: 1. Angaben zu den “Aufstell- und Betriebszeiten” (hatte die Stadt seit dem Oktober 2018), 2. eine “Zulassung (statischer Nachweis) für die Bande der Eislaufbahn” (bekam die Stadt am 4.12.19) und den 3. ein “Nachweis der Stellplätze für die Eislaufbahn und vorhandene Bebauung auf dem Grundstück” (hat die Stadt selbst in 2014 bescheinigt).

NICHT in diesem Schreiben erwähnt wird ein Großteil jener Punkte, die das selbe Bauamt seit dem 29.11.19 behauptet bzw fordert und verlangt. So ist darin kein Wort von Anwohnerbeschwerden die Rede (wenn es die gab, wieso wurden die dann nicht erwähnt?). Auch die Frage einer Nutzungsänderung für das Kaufland-Gelände wird nicht angesprochen. Ich habe dem Inhalt dieses Schreibens zunächst mündlich zu Protokoll im Bauamt widersprochen. Und im Sommer dann in einem umfassenden Schriftsatz noch einmal schriftlich.

Fakt 6:

Ausser dem Schreiben vom 10.1.19 habe ich von der Stadt bis zum 29.11.19 in Sachen Eisbahn keinerlei andere Post erhalten. Insbesondere die Behauptung, ich sei ein zweites Mal aufgefordert worden einen Bauantrag zu stellen, ist unwahr.

Fakt 7:

Am 29.11.19 hatte ich kaum mit dem Aufbau der Eisbahn begonnen, als Mitarbeiter der Stadt auf dem Kauflandparkplatz vorfuhren und mir eine an die von mir als Geschäftsführer verantwortlich geführte Duo Media GmbH gerichtete “bauordnungsrechtliche Verfügung” übergaben. Diese datiert vom 29.11.19. Das Aktenzeichen ist 6040-10-1-1024/19. Das Schreiben hat einen Umfang von 5 Seiten. In diesem Schreiben bestätigt die Verwaltung übrigens auch den “Fakt 6”. Denn als einzige Aufforderung an mich einen Bauantrag zu stellen, wird das Schreiben vom 10.1.19 benannt. Auf meine Antworten darauf geht die Verwaltung im Schreiben vom 29.11.19 nicht ein. Kein Mensch kann so ein Schreiben wie das vom 29.11.19 in 30 Minuten einfach so raushauen. Da mir dieses Schreiben nicht mal eine Stunde nach Beginn der Arbeiten übergeben wurde, muß es zum Ausdruck vorbereitet gewesen sein.

Fakt 8:

Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt habe ich den Weiterbau am 30.11.19 und am 1.12.19 fortgeführt, da die Verfügung gravierende rechtliche Mängel beinhaltet und rechtsunwirksam ist (ich habe gegen diese Verfügung zwischenzeitlich fristwahrend Widerspruch eingelegt). Daraufhin hat die Stadtverwaltung am 2.12.19 eine Sperre des Eisbahngeländes vorgenommen. Ich habe darauf mit Schreiben vom 3.12.19 an das Bauamt reagiert. Obwohl ich die Vorgehensweise der Stadtverwaltung als rechtswidrig bewerte, war mir wichtig einen Weg zu finden, wie die Eisbahn kurzfristig betrieben werden kann. “Kurzfristig” habe ich wörtlich als Bedingung für meine Mitwirkung geschrieben.

Unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher und bekannter Informationen wie der für Echteisbahnen stark temperaturabhängigen Betriebszeiten und betriebswirtschaftlichen Selbstverständlichkeiten wie einer hinreichenden Anzahl an Betriebsstunden, um die erheblichen Fixkosten erwirtschaften zu können, kann ein verständiger Leser unter “kurzfristig” nichts anderes als eine Zeitspanne von wenigen Tagen bis zwei oder drei Wochen verstehen. Hätte mir die Verwaltung auf meine Bedingung “kurzfristig” geantwortet, dass die Mindestbearbeitungszeit bei sechs Wochen liegt, hätte ich unverzüglich einen Antrag nach § 80 Abs 5 VwGO beim Verwaltungsgericht gestellt. Statt einer Absage an “kurzfristig” habe ich aber eine Gesprächseinladung für den 5.12.19 (zunächst 10 Uhr dann 14 Uhr) erhalten, die ich im Beistand meines Teams wahrgenommen habe.

Fakt 9:

Am 4.12.19 habe ich der Bauverwaltung das Gutachten der Verheyen-Ingenieure vorgelegt, in dem die Eisbahn technisch als einwandfrei beschrieben wird.

Fakt 10:

Im Gespräch am 5.12.19 wurde von mir a. ein Bauantrag und b. ein Lärmgutachten gefordert. Das Ergebnis des Gespräches ist auch in einer Pressemitteilung zusammengefaßt, die von der Stadt veröffentlicht wurde und die noch immer bei der Stadt nachzulesen ist.

Die Verwaltung wußte genau, dass es eigentlich unmöglich ist derartige Unterlagen kurzfristig zu beschaffen. Das ergibt sich schon aus der Stillosigkeit, mit der der Leiter der Baufsicht, Bendikt Blanz, und die Oberbürgermeisterin am 4.12.19 im Planungsausschuß der Stadt über meinen Fall öffentlich “informiert” haben. Obwohl erst am Tag darauf die Aussprache stattfand, wußte Herr Blanz bereits, dass die Eisbahn in 2019 nicht öffnet. Und die Oberbürgermeisterin hat offen gelegt, worum es ihr geht: nur darum mir zu zeigen wo der Hammer hängt.

Ich habe trotzdem alle Hebel in Bewegung gesetzt, Tag und Nacht Gespräche geführt, und so erreichen können, dass ich diese Auflagen der Stadt, die ich als rechtswidrig einschätze, erfüllen konnte.

Fakt 11:

Am 9.12.19 hat meine Architektin dem Bauamt den Bauantrag vorgelegt. Der Eingang wurde seitens der Stadt mit Schreiben vom 11.12.19 (Eingang bei mir: 16.12.19) bestätigt und darin als einzige fehlende Unterlage das Lärmgutachten angefordert.

Fakt 12:

Am 17.12.19 hat die Lärmgutachterin dem Bauamt das Lärmgutachten vorgelegt.

Fakt 13:

Seit dem 17.12.19 habe ich bis zum 7.1.20 vom Bauamt keinerlei schriftliche Mitteilung mehr erhalten. Weder eine Eingangsbestätigung der diversen Anträge und Gutachten. Noch eine Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen, Gutachten usw. Ich weiß natürlich nicht, wie so eine Prüfung aussieht. Aber ich weiß, es geht um eine Eisbahn. Kein Hochhaus. Und auch kein Atomkraftwerk.

Fakt 14:

Am 20.12.19 hat die Stadtverwaltung (nicht mir, sondern) in einer Presserklärung erklärt: “Die Bauverwaltung bearbeitet die Genehmigung der Eisbahn am Kaufland aktuell zügig, um für alle eine verträgliche Lösung zu finden. Dabei muss vor allem der Konflikt mit den Nachbarn wegen des Lärms – direkt gegenüber der Schlittschuhfläche liegen Wohnhäuser − gelöst werden”. Daraufhin habe ich am 20., 21. und 23. Dezember ohne Ausnahme alle Anwohner daheim aufgesucht. Auf Vorschlag einer Anwohnerin habe ich eine Unterschriftenliste entworfen, die 45 der 46 Anwohner unterschrieben haben. Ein Anwohner erklärte mir, dass er grundsätzlich nichts unterschreibt, aber mit dem Betrieb einer Eisbahn selbst kein Problem hat.

Die Unterschriftenlisten habe ich am 27.12.19 den drei Mitgliedern des Stadtvorstandes per Email übermittelt. In diesem Schreiben bitte ich unter Bezugnahme auf die vorgelegten Unterlagen und Unterschriften um eine Duldung des Eisbahnbetriebes. Ich stelle das klar, weil die Oberbürgermeisterin am 8.1.20 im Jugendhilfeausschuß erklärt hat, ich müsse eine Duldung beantragen. Mein Rechtsanwalt sagt, dass ein entsprechender Antrag gar nicht erforderlich ist, weil die Verwaltung von sich aus helfen muß. Aber selbst wenn es so wäre, wie die OBIn behauptet, dann habe ich bei ihr vor genau zwei Wochen die Duldung schriftlich erbeten. Auf mein Schreiben vom 27.12.19 liegt mir bis heute keine Antwort der Stadtverwaltung vor. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So geht diese Verwaltung mit dem erklärten Bürgerwillen um! Und so ernst sind deren Ausreden (Duldungsantrag erforderlich) zu nehmen.

Fakt 15:

Da sich dann “zwischen den Jahren” und über Neujahr absolut nichts tat und ich nichts von der Verwaltung hörte, habe ich am 6.1.20 den Leiter des Stadtbauamtes, Herrn Klaus Christ, angeschrieben. Denn eine mehrtägige Untätigkeit hat für mich nichts mit “zügig” zu tun. Er hat mir mit Email vom 7.1.20 geantwortet und mich für den 10.1.20 zu einem weiteren Gespräch eingeladen.

Fakt 16:

Weil ich alle am 5.12.19 geforderten Punkte zu diesem Zeitpunkt über 3 Wochen lang bereits erfüllt hatte und nicht an der Teilnahme an einer Verzögerungstaktik interessiert bin, sondern wie schon mit Schreiben vom 3.12.19 unmissverständlich deutlich gemacht die Eisbahn betreiben möchte, habe ich Herrn Christ am 8.1.20 um 13 Uhr schriftlich mitgeteilt, dass ich eine Genehmigung, mindestens eine Duldung des Betriebes verlange und für den Eingang eines entsprechenden Schreibens Frist für Freitag den 10.1.20 um 13 Uhr gesetzt. Diese Frist ist fruchtlos abgelaufen. Daher bin ich gezwungen nun Rechtsmittel zu ergreifen. Auf Details dazu werde ich zu einem späteren Zeitpunkt eingehen.

B. BEWERTUNG:

Ich bedanke mich bei allen, die dazu beigetragen haben, dass ich alle von der Stadt geforderten Gutachten und Informationen vorlegen konnte.

Ich bedanke mich bei allen, die durch ihre Unterstützung persönlich wie in den sozialen Netzwerken mir ermöglicht haben, diese Extremsituation so lange durchzuhalten.

Heute ist klar: es geht nicht mehr allein nur um die Eisbahn. Es geht darum, ob eine kleine Gruppe von Personen die Macht öffentlicher Verwaltung weiter mißbrauchen darf, um persönliche oder politische Interessen durchzusetzen. Die Oberbürgermeisterin und die Bauverwaltung haben jedes Maß verloren. Ganz egal wie man die bau- und verfahrensrechtlichen Aspekte betrachtet. Wer selbst zig Mal eine Eisbahn ohne jede Genehmigung und ohne jede Rücksicht auf Lärmbelästigung veranstalten läßt, hat jedes moralische Recht verloren, sich zu einem “Regeleinhalter” und “Lärmschützer” zu erheben.

Nachdem ich der Stadt bereits am 5.12.19 mündlich erklärt hatte, dass es von meiner Seite aus keinerlei “Aktionen” oder “Events” auf der Eisbahn geben wird, ohne dass diese von der Verwaltung vorher genehmigt wurden, es also um reines Eislaufen geht, hätte die Stadt bei pflichtgemäßem Ermessen eine sofortige Dudung aussprechen müssen. Spätestens hätte diese am 17.12.19 nach Eingang des Lärmgutachtens erfolgen müssen. Zu diesem Zeitpunkt lagen der Stadt alle relevanten Unterlagen vor (Gutachten Verheyen, Bauantrag und Lärmgutachten), die deutlich machen, dass weder eine Gefahr noch eine relevante Belästigung von der Eisbahn ausgeht.

Vollkommen unstrittig ist die überregionale Aufwertung, die Bad Kreuznach im Winter 2018/19 mit der Profi-Eisbahn erfahren hat. Das zeigt auch die hohe Zahl von über einem Drittel Unterstützungsunterschriften von Menschen, die nicht in Bad Kreuznach wohnen, bei der (nicht von mir initiierten) Online-Petition. Diese Verwaltung mutet allen in Bad Kreuznach einen riesigen überregionalen Ansehensschaden zu.

Aus internen Hinweisen ist mir bekannt, dass in der Stadtverwaltung verzweifelt nach einem “Ausstiegsszenario” gesucht wird. In der Stadtverwaltung weiß man genau, dass das Eisbahn-Verbot im Nachhinein gerichtlich für vollkommen unangemessen und rechtswidrig erklärt werden wird. Aber weil man nicht zugeben möchte, dass man über das Ziel hinausgeschossen ist, braucht die Stadt einen Sündenbock. Zunächst war für diese Aufgabe wohl die SGD Nord ins Auge gefaßt. Und dann hat man wohl erkannt, dass man den Grundstückseigentümer ins Boot holen muß.

Was ist von einer Verwaltung zu halten, die am 10.1. 19 an einen Eisbahn-Betreiber schreibt. Und erst ein Jahr später daran denkt, auch den Grundstückseigentümer ins Boot zu holen? Einen Monat nach Eingang eines Bauantrages! Schon die Hektik und der Inhalt der Stadtbauamt-Emails der letzten 48 Stunden macht deutlich: die wissen nicht, was sie tun.

Weitere Unterlagen und Details werde ich aus prozeßtaktischen Gründen erst veröffentlichen, wenn diese dem Gericht vorliegen.

Beste Grüße Andreas Schnorrenberger
Geschäftsführer Duo Media GmbH”

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