Aufgedeckt: für die Schlittschuhbahnen 2013 und 2017 forderte die Stadt kein Lärmgutachten

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die Kollegin Heidi Sturm (Allgemeine Zeitung) war als erste auf der richtigen Spur. Wenige Tage nach dem Betriebsverbot der Stadtverwaltung für die Kaufland-Eisbahn vor einem Monat erinnerte sie an 2013. Damals stand eine “Schlittschuhbahn” auf dem Salinenplatz. Gelaufen wurde nicht auf Eis, sondern auf Plastik. Und groß wie die von “Meine Stadt” war sie auch nicht. Aber immerhin. Auf dem Foto bei der Eröffnung: natürlich die Oberbürgermeisterin mit dabei. Wie Recherchen der Redaktion dieser Seite ergeben haben, verlangte die Stadtverwaltung damals kein Lärmgutachten. Obwohl wenige Meter von der Bahn entfernt Menschen wohnen. Und auch die Betriebszeiten im Winter 2013/14 waren ähnlich wie bei der Echteisbahn auf dem Kaufland-Parkplatz: montags bis donnerstags jeweils von 11 Uhr bis 20 Uhr, freitags und samstags von 11 Uhr bis 22 Uhr und sonntags von 11 Uhr bis 20 Uhr.

Erstaunlich. Denn vor vier Wochen verlangte Stadtrechtsdirektorin Häußermann für die Sonntage eine Mittagspause. Ordnungsdezernent Markus Schlosser stoppte diesen Vorstoß zwar. Aber die Stadtjuristin wird sich fragen lassen müssen, wieso sie die Pause nicht auch für die Salinenplatz-Bahn vor sechs Jahren gefordert hat. Und auch 2017, als das Sportamt der Stadt sich im Kurgebiet – erfolglos – als Eisbahnbetreiber versuchte, gab es weder einen Bauantrag noch ein Lärmgutachten (diese Seite berichtete). Vor rund drei Jahren machte die Stadt genau das, was sie Andreas Schnorrenberger vorwirft: einfach mal was aufgebaut. Mit dem Unterschied, dass die Schnorrenberger-Eisbahn fachgutachterlich abgenommen ist.

Schadenersatz von 1.500 Euro am Tag

Eine Profi-Bahn eben. Keine Improvisation. Und die Stadtverwaltung allen Ernstes ein Experiment an lebenden Mitbürger*Innen durchgeführt hätte. Wenn es denn kalt genug gewesen wäre. Im Grundgesetz steht sinngemäß: niemand darf wesentlich Gleiches ungleich und wesentlich Ungleiches gleich behandeln. Schon gar nicht der Staat. Fachpersonen beurteilen den Schadenersatzanspruch Schnorrenbergers auf der Basis dieser Informationen bereits “sehr positiv”. Unter Berücksichtigung der Kosten und der Vorjahresumsätze dürfte dieser bei etwa 1.000 Euro am Tag liegen. 27 sind es schon. Wieder einmal gibt die klamme Stadtkasse Geld dafür aus, dass eine Leistung für die Bürger*Innen nicht erbracht wird.

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