FWG/BüFEP: Dr. Kaster-Meurer soll der Stadt 17.000 Euro plus Zinsen erstatten

Der Finanzausschuß tagt nach heutigem Stand auf jeden Fall am kommenden Montag um 15 Uhr im neuen Sitzungssaal (Telekom-Gebäude). Ob es dann wie vorgesehen auch Etatberatungen mit Folgeterminen am Dienstag und Mittwoch gibt, steht in den Sternen. Die Fraktion FWG/BüFEP hat sich jedenfalls darauf vorbereitet. Mit einer Reihe von Anträgen. Eines der unserer Redaktion vorliegenden Papiere dürfte den Kämmerer freuen. Denn es zielt auf eine Mehreinnahme von mehr als 19.000 Euro ab. Dem liegen Informationen zugrunde, die Reinhard Nühlen in den vergangenen Monaten zusammengetragen hat. “In ihrer Eigenschaft als Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke hat Dr. Heike Kaster-Meurer laut eigener Aussage in 2011 1.000 Euro und von 2012 bis 2018 jeweils 2.000 Euro pro Jahr, zusammen 15.000 Euro an Vergütungen erhalten”, hat das Finanzausschußmitglied herausgefunden.

Klare Ansage des Innenministeriums

In der Drucksache 17/5020 der 17. Wahlperiode des Landtages Rheinland-Pfalz vom 9.1.18 beantwortet das Innenministerium die kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Barth (CDU) zum Thema „Abführung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten hauptamtlicher Bürgermeister“ u.a. wie folgt: “nach § 88 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung vertritt der Bürgermeister die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung oder in dem dieser entsprechenden Organ der Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Dies gilt sinngemäß auch für die Vertretung in der Geschäftsführung, im Aufsichtsrat usw, soweit nicht gesetzliche Bestimmungen des Gesellschaftervertrages entgegenstehen”.

“An den Dienstherrn abzuliefern“

Weiter heisst es: “Eine Vertretung in diesem Sinne liegt vor, wenn der Bürgermeister von der Kommune entsandt oder auf ihren Vorschlag hin gewählt wurde. Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die dem Hauptamt zuzuordnen ist. Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder, die für dem Hauptamt zuzurechnende Tätigkeiten in einem Organ eines Unternehmens gezahlt werden, sind gemäß § 55 Landesbeamtengesetz entgegenzunehmen und unverzüglich an den Dienstherrn abzuliefern.“ Bei Nühlen’s letzter Kontrolle der Stadtkasse mußte er feststellen: die Oberbürgermeisterin hat nicht abgeführt. Und beim Blick in den Etatentwurf für 2020, der auch die Haushaltssatzung enthält, die auf Blatt 3 mit den Textzeilen “Dr. Heike Kaster-Meurer Oberbürgermeisterin” abschließt, dass dort nur 500 Euro verbucht sind.

Ab 2021 jeweils 2.000 Euro im Jahr

Und zwar auf dem Konto “Produkt 11140 Gemeindeorgane, Sachkonto 441900 “Ablieferungspflicht betreffend Einnahmen aus Nebentätigkeit in hauptamtlicher Funktion”. Die Fraktion FWG/BüFEP geht davon aus, dass die Oberbürgermeisterin ihren Posten zum Jahresende nicht aufgeben wird. Daher lautet ihr Antrag: “Im Produkt 11140 Gemeindeorgane (Seite 112 des Hauhaltsentwurfs) werden im Sachkonto 441900 für den Etat 2020 Euro 500 eingestellt. Wir beantragen diese Summe für 2020 auf Euro 19.500 und in den Folgejahren um jeweils Euro 2.000 zu erhöhen”. Im Erhöhungsbetrag von 19.500 Euro enthalten sind die 15.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2018 und jeweils 2.000 Euro für 2019 und 2020. Der in der Überschrift angegebene Erstattungsbetrag errechnet sich aus der Summe für die Jahre 2011 bis 2018 zuzüglich der zwischenzeitlich der zwischenzeitlich auch für 2019 kassierten Beträge.