Meinung zu den Hintergründen der Mantelsonntag-Absage: Dr. Kaster-Meurer hat versagt

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Gestern Abend um kurz vor 21 Uhr. Die Sitzung des Planungsausschusses neigt sich dem Ende zu. Der letzte Tagesordnungspunkt “Anfragen” ist nach dreieinhalbstündiger Sitzung erreicht. Wolf-Dieter Behrendt (AfD) bittet ums Wort. Sitzungsleiterin Dr. Heike Kaster-Meurer läßt ihn fragen. Er spricht als erstes Ausschußmitglied an diesem Abend die 10 Stunden zuvor erfolgte Absage des Mantelsonntags durch das OVG an. Zu diesem Zeitpunkt bereits seit Sitzungsbeginn als Zuhörer anwesend: Ordnungs- und Wirtschaftsförderungsdezernent Markus Schlosser. Der hat zwar die vom Gericht für rechtswidrig erklärte Genehmigung für den Mantelsonntag unterschrieben.

Der Planiger Ortsvorsteher Dirk Gaul-Roßkopf (r.) war einer der interessierten Zuhörer der gestrigen Sitzung des Planungsausschusses (PLUV) mit dem Schwerpunkt “Haushalt 2020”.

Ist in den Augen der Oberbürgermeisterin aber nicht zuständig. Denn sie beantwortet die Anfrage selbst, statt den Beigeordneten reden zu lassen. Die OBin gibt einen ausserordentlich bemerkenswerten Hinweis. Zunächst kündigt Dr. Kaster-Meurer an es werde Gespräche mit Pro City geben. Um dann festzustellen: “wir müssen uns für die Zukunft so aufstellen, dass es geht”. Nach dem Urteil des OVG über Andernach sei es “relativ schwierig gewesen, dass er (Anmerkung der Redaktion: der Mantelsonntag) vor Gericht stand hält”. Was sie als “sehr sehr schade” bewertet. Mit dieser Aussage macht die Oberbürgermeisterin ihr Totalversagen in der Mantelsonntagfrage deutlich.

Das entscheidende Urteil datiert aus 2017

Die Wahrheit ist nämlich, dass das entscheidende Urteil bereits vor über zwei Jahren, am 17. Mai 2017 gefällt wurde. Nicht in Koblenz, wo das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) über Andernach und Bad Kreuznach entschied. Sondern in Leipzig. Dort legte das Bundesverwaltungsgericht in seinem Worms-Urteil fest, dass jeder verkaufsoffene Sonntag einer “Anlaßveranstaltung” bedarf. Und das Bundesgericht definierte auch genau, welche Anforderungen an diese Anlassveranstaltungen zu stellen sind. Erinnern wir uns: Frühjahr und Sommer 2017 in Bad Kreuznach: der damals zuständige Beigeordnete Udo Bausch war auf dem Abflug nach Rüsselsheim. Sein Nachfolger wurde erst im März 2018 gewählt.

Alleinzuständig damals: die Oberbürgermeisterin

Daher alleinzuständig in diesem Zeitraum: Dr. Heike Kaster-Meurer. Ein Bundesgericht hatte den Städten dezidiert aufgegeben, was zu tun ist. Die Bad Kreuznacher Oberbürgermeisterin aber blieb vollkommen untätig. Damals, Ende 2017 – Anfang 2018, wäre nötig gewesen, was sie jetzt in Form eines Lippenbekenntnisses als Entschuldigung formuliert: “wir müssen uns für die Zukunft so aufstellen, dass es geht”. Die Oberbürgermeisterin hat in ihrer Frühschoppen-Rede am Jahrmarkt 2018 wortreich die Bedeutung des Mantelsonntags und Pro Citys hervorgehoben. Aber konkret nichts getan, um den Mantelsonntag zu retten. Wie bei unzähligen anderen Themen auch war es einfach nur Geplapper, um sich selbst ins passende Licht zu setzen.

Häußermann gab Warnhinweis

Allerdings: das Geplapper wäre kaum möglich ohne die Claqueure, die alles abnicken und keinen Widerspruch leisten, weil das ja nur Arbeit machen würde. 2018 hatte die Stadtverwaltung schlicht Glück. Auch ihre Genehmigung im vergangenen Jahr war erkennbar rechtswidrig. Weil aber die ver.di-Rechtsanwälte erst im Urlaub waren und dann den Antrag stellten, ließ das OVG Gnade vor Recht ergehen. Natürlich in der Hoffnung, dass das bei der Stadt erkannt wird. Und zumindest bei der Stadtrechtsdirektorin ging die Warnleuchte wohl auch an. Denn wie diese Seite berichtete, hat Heiderose Häußermann im Stadtrat Ende September auf Anfrage klargestellt, wie groß das Problem ist. Wäre die Anlaßveranstaltung der Jahrmarkt, würde die Genehmigung locker durchgehen, hat sie sinngemäß festgestellt.

Einiges ist besser zu machen

Da hätte jedem klar sein müssen, dass es keinen Mantelsonntag 2019 geben wird. Und hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen ist die Stadt jetzt dank Häußermann fein raus: alles, was erst nach dieser Aussage veranlaßt wurde, geschah auf eigenes Risiko. Jetzt die Kirchen und die Gewerkschaften für die Mantelsonntagabsage verantwortlich zu machen, ist einfach zu billig. Das zuständige Gericht hat die Genehmigung der Stadt und damit den Antrag von Pro City für rechtswidrig erklärt. Die Verantwortlichen könnten jetzt beweisen, dass sie in den vergangenen 2.000 Jahren Menschheitsgeschichte etwas dazu gelernt haben: und eben nicht mehr den Boten für die Nachricht verantwortlich machen. Sondern sich an ihre eigene Nase fassen und klären, was sie hätten besser machen können. Und das ist einiges.

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