FWG/BüFEP greifen OBin an: Vertrauen in die Integrität nachhaltig erschüttert

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Aus ihrer persönlichen Abneigung gegen die Mitglieder der Fraktionsgemeinschaft FWG/BüFEP macht Dr. Kaster-Meurer auch öffentlich kein Hehl. In der Stadtratssitzung am 23. Mai unternahm die Oberbürgermeisterin den Versuch Wilhelm Zimmerlin verbal in die rechte Ecke zu stellen. Und am 11. September im Jugendhilfeausschuß unterließ sie die Begrüssung von Karl-Heinz Delaveaux und gab ihm – anders als den Fraktionsvorsitzenden von SPD und Linke – nicht die Möglichkeit sich kurz vorzustellen. Mit derartigen Stilfragen und Formalien halten sich Zimmerlin und Delaveaux aber erst gar nicht auf. Ihnen geht es um die Umsetzung des FWG-Antrages zur Abgabe des Jugendamtes.

Finanzen nicht transparent

Dem hatte der Stadtrat am 29.11.18 mehrheitlich zugestimmt. Von Anfang an hatte Karl-Heinz Delaveaux deutlich gemacht, dass es nicht darum geht, bewährte Verwaltungsstrukturen zu zerschlagen. Sondern darum, finanziellen Schaden von der Stadt fernzuhalten. Unstrittig ist, dass die Stadt durch die Trägerschaft mehr zahlt, als wenn wie in fast allen anderen kleinen und mittleren Städten in Rheinland-Pfalz der Landkreis direkt verantwortlich wäre. Aber wie groß der finanzielle Nachteil genau ist, das weiß bis heute noch kein einziges Stadtratsmitglied. Verdächtig kommt nicht nur dem Team Delaveaux/Zimmerlin vor, dass die Stadtverwaltung von sich aus über Jahre eine vollständige und nachprüfbare Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben nicht vorgelegt hat.

“Schäbiges Spiel mit den Gremien und der Öffentlichkeit”

“Wenn die Verwaltung sonst gegen einen Vorschlag ist, führt sie regelmässig sofort Finanzdaten an”, weiß Wilhelm Zimmerlin und stellt erstaunt fest: “Beim Jugendamt wird nicht mit Zahlen argumentiert, sondern allein politisch”. Und es werde getrickst. Das belegen Zimmerlin und Delaveaux mit einer Aufstellung von Daten und Fakten zum Vorgehen der Oberbürgermeisterin. Fazit der FWG/BüFEP-Fraktion: “Das Vertrauen in die Integrität der OB und in ihre Amtsführung ist aus unserer Sicht nachhaltig erschüttert”. Dr. Kaster-Meurer treibe “ein schäbiges Spiel mit den Gremien und der Öffentlichkeit”, stellen die beiden erfahrenen Kommunalpolitiker fest, die dem Rat der Stadt länger angehören, als die OBin im Amt ist.

“Eklatante Missachtung des Stadtrats”

Besonders ärgerlich aus Sicht der Zwei-Mann-Fraktion: Diese habe über ihren Monate verspätet ans zuständige Ministerium geschickten Vollzugsantrag “nicht informiert” und so die letztlich erfolglose Organklage von Delaveaux und Zimmerlin provoziert. “Hätte sie den Stadtrat am 29. August pflichtgemäß über ihren Vollzugsantrag informiert in Verbindung mit einer Aussprache, hätte es für uns wahrscheinlich keine Veranlassung gegeben, am 5. September mit einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz ihrem pflichtwidrigen Verhalten entgegenzutreten”, stellen Delaveaux und Zimmerlin fest. In der unterlassenen Information des Stadtrates erkennt FWG/BüFEP eine “eklatante Missachtung des Stadtrats”.

FWG/BüFEP im Wortlaut:

“Entbindung der Stadt als Träger der Jugendhilfe Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz über den Eilantrag der Fraktion FWG/BüFEP Das Verwaltungsgericht Koblenz ist unserem Eilantrag, den Stadtratsbeschluss vom 29.08.2019 außer Kraft zu setzen, leider nicht gefolgt. Das nehmen wir zur Kenntnis. Unser Eilantrag war der Versuch, dem pflichtwidrigen Handeln der Oberbürgermeisterin entgegenzutreten. Wie die Oberbürgermeisterin den Stadtrat, den Jugendhilfeausschuss und die Öffentlichkeit an der Nase herumführt, geht aus der folgenden Ablaufdarstellung hervor:

29.11.2018

Stadtratsbeschluss zur Entbindung der Stadt als Träger der Jugendhilfe. Die OB weigerte sich öffentlichkeitswirksam, den Stadtratsbeschluss umzusetzen und beruft sich wiederholt auf die rechtsirrigen Auffassungen des Familien- und Jugendministeriums. Die OB beauftragt noch nicht einmal das eigene Rechtsamt der Stadt mit einer selbständigen Prüfung der Rechtslage.

27.6.2019

Gutachterliche Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Daraus folgt: der Stadtratsbeschluss vom 29.11.2018 ist rechtlich einwandfrei. Die OB war verpflichtet, zeitnah einen Antrag zu dessen Umsetzung beim Familien- und Jugendministerium zu stellen. Das Ministerium hat keinen Ermessensspielraum und muss die Stadt von der Trägerschaft für die Jugendhilfe entbinden.

7.8.2019

Die Fraktion FWG/BüFEP fordert von der OB eine Schadensaufstellung, aus der hervorgeht, wie viele Millionen Euro die Stadt aufgrund der rechtsirrigen Auskünfte und rechtswidrigen Handlungen aufwenden musste. Die OB soll diese Schadensaufstellung schnellstmöglich beim Land einreichen.

21.8.2019

Schreiben der OB an das Familien- und Jugendministerium: Die OB bittet darin um Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 29.11.2018, sofern sich die Landesregierung der Rechtsauffassung des Gutachtens anschließt (Quelle: Landtag Drucksache 17/10174 v. 27.09.2019).

Die Fraktion FWG/BüFEP stellt fest:

1) Unsere Frage nach dem entstandenen Schaden für die Stadt hat bei der OB die längst überfällige Handlung ausgelöst, nämlich den Vollzug des Stadtratsbeschlusses vom 29.11.2018 beim Ministerium zu beantragen.
2) Die OB verheimlicht aber ihren Vollzugsantrag an das Ministerium und treibt ein schäbiges Spiel mit den Gremien und der Öffentlichkeit:

Sie lässt den Stadtrat vorsätzlich in Unkenntnis, obwohl 8 Tage nach ihrer Bitte um Vollzug an das Ministerium das Thema am 29.08.2019 auf der Tagesordnung des Stadtrats steht. Mit keiner Silbe erwähnt sie ihren Vollzugsantrag. Stattdessen lässt sie sofort und ohne eine Aussprache über den Verweisungsantrag der SPD in den Jugendhilfeausschuss abstimmen. Auf ausdrückliche Nachfrage von Dr. Bettina Mackeprang in der selben Stadtratssitzung, unter Top 19 Anfragen, warum der Stadtratsbeschluss weder ausgeführt noch von Frau OB ausgesetzt wurde, führt die OB zwar ausschweifend aus, erwähnt aber wiederum nicht ihren Vollzugsantrag an das Ministerium (Quelle: Protokoll der Stadtratssitzung v. 29.08.2019)

Der Jugendhilfeausschuss, dessen Vorsitzende die OB ist, tagt am 11.09.2019; die OB informiert aber auch hier nicht über ihren Vollzugsantrag an das Ministerium. Das Verhalten der OB verstehen wir als eklatante Missachtung des Stadtrats: Hätte sie den Stadtrat am 29.08.2019 pflichtgemäß über ihren Vollzugsantrag informiert in Verbindung mit einer Aussprache, hätte es für uns wahrscheinlich keine Veranlassung gegeben, am 05.09.2019 mit einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz ihrem pflichtwidrigen Verhalten entgegenzutreten. Das Vertrauen in die Integrität der OB und in ihre Amtsführung ist aus unserer Sicht nachhaltig erschüttert.

Karl-Heinz Delaveaux (Fraktionsvorsitzender)
Wilhelm Zimmerlin (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)