Meinung: Schlossers Hut-Problem mit dem Mantel-Sonntag

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Erwin Schrödinger macht uns seine Herausforderung mit einer Katze anschaulich. Markus Schlosser seine mit zwei Hüten. Dabei würde dem Beigeordneten schon einer gut zu Gesicht stehen (verwegen über die Stirn gezogen wie einst bei Humphrey Bogart*). Und ein schicker Mantel. Den hat Schlosser auch im Auge. Gleich in Form eines ganzen Mantel-Sonntags. Aber rechte Freude möchte beim CDU-Politiker nicht aufkommen. Denn mit dem könnte es ins Auge gehen. Also mit dem Mantel-Sonntag. Entschieden wird das in Koblenz vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Dort wird sich dann auch herausstellen, ob Markus Schlosser den richtigen Hut ausgewählt hat.

Sowohl lebendig als auch mausetot

Noch am Donnerstagvormittag beim Pressegespräch von Pro City bekannte der Beigeordnete die von ihm erkannte “Schwierigkeit, zwei Hüte auf zu haben”. Er meinte damit den des Wirtschaftsförderers und den des Ordnungsdezernenten. Sie fragen jetzt, was Schrödingers Katze mit Schlossers Hüten und dessen Mantel(-Sonntag)-Problem zu tun hat. Die Antwort ist ganz einfach: beide, die Katze im Gedanken-Experiment und der Mantel-Sonntag am 27.10., sind heute sowohl lebendig als auch mausetot. Für die Katze gilt das aus Gründen, die Ihnen der einzige Physiker im Stadtrat, Dr. Herbert Drumm, sicher gern näher bringt. Der Mantelsonntag ist in diesem unklaren Zustand, weil unfähige Politiker*Innen unkontrolliert von satt-faul-bequemen Bürger*Innen Gerichte entscheiden lassen, was für die Menschen gut ist – und was nicht, statt sich selbst zu kümmern.

Keine Deppen

Auch wenn der verkaufsoffene Sonntag Ende Oktober 54 Jahre lang ein Riesenerfolg gewesen sein mag: zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes paßt er nicht. Ob das schon im Eilverfahren nächste Woche herauskommt – oder erst durch das Normenkontrollverfahren in 2020. So oder so wars das. Es sei denn die sogenannten Volksvertreter*Innen in Mainz schaffen es einen einfachen, in deutscher Sprache verfassten Satz in § 10 Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadenöffnG) zu implantieren, ohne sich dabei zu überarbeiten: “Einer der vier verkaufsoffenen Sonntage darf auch ohne Anlaßveranstaltung durchgeführt werden”. Dazu wird es aber nicht kommen. Denn das ist ja so leicht, dass jeder Depp es könnte. Und unsere Volksvertreter*Innen sind ja keine Deppen …

* Genau so hat uns das erst am vergangenen Wochenende eine Verehrerin des städtischen Beigeordneten wörtlich gesagt.

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