ver.di reagiert: Eilverfahren eingeleitet

Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach hat heute (04.10.) öffentlich bekanntgegeben, dass sie für den 27.10.2019 einen verkaufsoffenen Sonntag per Verordnung genehmigt hat. Antragsteller war die Werbegemeinschaft ProCity. Im Zuge des schon laufenden Normenkontrollverfahrens gegen den sogenannten Mantelsonntag 2018 wird die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegen den sogenannten Mantelsonntag 2019 ein Eilverfahren beim OVG Koblenz einleiten. ver.di hat damit die Rechtanwaltskanzlei Müller / Kühn beauftragt, die auch schon das Normenkontrollverfahren zum Mantelsonntag 2018 führt. „Wir haben starken Grund zur Annahme, dass die angeführten Aktivitäten weder dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz noch dem grundgesetzlichen Schutz des arbeitsfreien Sonntags genügen“, sagt Monika Di Silvestre, ver.di-Landesfachbereichsleiterin Handel. ver.di ist Bestandteil der Bad Kreuznacher Allianz für den freien Sonntag.

Quelle: ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland