Heute mittag: Stadt genehmigt Mantelsonntag

Die Stadtverwaltung hat den von ProCity beantragten Herbstmarkt in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag für den 27. Oktober genehmigt: „mit der Festsetzung eines einzigen verkaufsoffenen Sonntags in diesem Jahr wahrt die Stadtverwaltung auch das gerichtlich definierte Grundsatz-Ausnahme-Verhältnis“, teilt Ordnungsdezernent Markus Schlosser mit. Er verweist zudem auch auf die große Tradition des Mantelsonntags, an dem viele Menschen aus dem Umland nach Ernte und Weinlese in der Stadt Bekleidung für Herbst und Winter kauften. Diese Tradition geht bis weit vor den Zweiten Weltkrieg zurück. Beigeordneter Schlosser in seiner Stellungnahme weiter:

Anlassveranstaltung ist der Herbstmarkt, der am Sonntag, dem 27.10.2019, in der Zeit von 11 – 18 Uhr stattfindet. Neben dem Stoffmarkt, der als Hauptattraktion auf unserem neu gestalteten „Kornmarkt“ die Besucherströme anziehen wird, bietet die Veranstaltung eine Vielzahl von Aktions- und Musikdarbietungen, Verpflegungs- und Verweilmöglichkeiten,Kommunikationsflächen sowie Informations- und Einkaufsgelegenheiten auf thematisch strukturierten Plätzen an verschiedenen Stellen der Innenstadt. Der Herbstmarkt bietet den Besuchern vielfältige Aufenthalts- und Erholungsgelegenheiten in herbstlicher Atmosphäre, bei der die Präsentation regionaler und saisonaler Produkte im Vordergrund steht.

Zielgruppe der Anbieter sind insbesondere Familien, denen an diesem Tag eine attraktive Möglichkeit der Freizeitgestaltung mit kulturellem Hintergrundund regionalem Bezug angeboten wird. Im Rahmen des Herbstmarktes soll auch eine Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte von 13 Uhr bis 18 Uhr stattfinden. Das Veranstaltungsgebiet wurde auf den Bereich der Innenstadt beschränkt und steht damit in engem räumlichem Zusammenhang mit der Anlassveranstaltung, dem Herbstmarkt. Bereits im letzten Jahr mussten aufgrund dieses Kriteriums Einzelhandelsgeschäfte außerhalb des Innenstadtgebietes ausgeschlossen werden. Auch in diesem Jahr wurde der Bereich der Verkaufsöffnung nochmals eingeschränkt, um die um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.

Quelle: Stadtverwaltung Bad Kreuznach