Leserbrief des Dennis Zeller (Einsatzzentrale Feuerwehr)

Stellungnahme auf Ihre Anfrage an unsere Oberbürgermeisterin vom 12.09.2019 per Mail an unterschiedliche Adressaten und uns die Freiwillige Feuerwehr Bad Kreuznach:

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Bad Kreuznach hat ca. 150 ehrenamtliche Mitglieder. Diese lassen an 365 Tagen im Jahr ihre Arbeit liegen oder ihre Familien alleine zu Hause zurück um die Bürger und Bürgerinnen der Stadt Bad Kreuznach vor Schäden zu bewahren.

Sie leisten unzählige Einsatzstunden und absolvieren jede Menge Dienste zur Aus- und Fortbildung bzw. sind zusätzlich für viele Aufgaben in der Stadt tätig.

Im Rahmen dieses Ehrenamtes passieren, wie überall wo Menschen miteinander arbeiten, auch Fehler. Diese werden schon immer intern besprochen und im Bedarfsfall auch sanktioniert. Wie überall im Leben ist jeder einzelne, im Rahmen der Regeln und Bestimmungen denen wir unterliegen, für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich.

Die in Ihrem Schreiben vom 12.09.2019 zwar nicht explizit gegen uns beschriebene, aber an die Verantwortlichen indirekt formulierte Aufforderung „strafrechtliche Ermittlungen“ gegen die möglichen „Verursacher“ und damit auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einzuleiten, sehe ich als einen Generalangriff gegen alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es sich hier um eine Örtlichkeit handelt, zu welcher alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sowie alle hauptamtlichen Kräfte Zugang haben.

Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Verunreinigung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde. Des Weiteren ist es heute nicht mehr möglich irgendwelche Randbedingungen z.B. wie lange existiert die Verunreinigung schon, wie entstand die Verunreinigung, zu welchem Zeitpunkt und damit durch wen – wechselndes Personal im Haupt- und Ehrenamt,… zu klären.

Zitat aus Ihrer Mail vom 12.09.2019:

„Von: “Pressebüro Claus Jotzo” [mailto:pressebuero.jotzo@gmx.net]
Gesendet: Donnerstag, 12. September 2019 15:58
An: “Dr. Heike Kaster-Meurer Oberbürgermeisterin”; “Dr. Heike Kaster-Meurer Oberbürgermeisterin”
Cc: Einsatzzentrale Feuerwehr; Manuela Liebetanz Feuerwehr Bad Kreuznach; “Heiderose Häußermann Rechtsamt Bad Kreuznach”; Lukas Wirz Hauptamt; Matthias Heidenreich Leiter Hauptamt; “Bürgerinformation Bad Kreuznach”
Betreff: Anfrage Unbrauchbarmachung Löschschaum
Wichtigkeit: Hoch

Anfrage Unbrauchbarmachung Löschschaum

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

in der Sitzung des Feuerwehrausschuses am 3.9.19 unter Ihrer Leitung hat die Wehrleiterin auf Frage eines Ausschußmitgliedes erklärt, dass Löschschaum im Wert von einigen tausend Euro wegen Verunreinigung habe entsorgt und ersetzt werden müssen. Ich habe mich zwischenzeitlich sachkundig gemacht und dabei ermitteln können, dass die angegebene Verunreinigung mit Kohlenwasserstoffen nicht auf einem in dem Löschschaum entstanden chemischen Prozess zurückzuführen ist, sondern ein entsprechender Eintrag erfolgt sein muß.

Diesen vierstelligen Schaden hat also eine Person bewirkt. Sei es fahrlässig, sei es vorsätzlich. In jedem Fall muß diese Person in einem gewissen Umfange sachkundig sein, weil zum Lagerort ja nur Feuerwehrleute und städtisches Reinigungspersonal Zugang haben. Dieser Personengruppe muß unterstellt werden Kenntnis von der Bedeutung der dort gelagerten Stoffe und Materialien zu haben. Andernfalls läge ja ein Organisationsversagen vor. Selbst wenn der oder die Schadenverursacher fahrlässig gehandelt hätten, hätte diesen also die mögliche Folge ihres Handelns, nämlich die Unbrauchbarmachung eines wesentlichen Betriebsmittels, klar sein müssen.

Eine ehrliche Person hätte daher den Schaden unverzüglich gemeldet, um Folgeschäden auszuschließen. Rechtlich handelt es sich wohl um eine Sachbeschädigung (um es niedrig aufzuhängen). Die Verwaltung hat dazu mitgeteilt, dass ein Verantwortlicher nicht habe ermittelt werden können (“Ein Verursacher ist nicht bekannt”). Die Verwaltung weiß allerdings, wie das Problem entdeckt wurde: “Bei einer Überprüfung fiel den hauptamtlichen Mitarbeitern olfaktorisch die Verunreinigung auf”.

Ich bitte um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1. Hat die Stadtverwaltung gemäß Ziffer 2.31 “Verfolgung strafrechtlicher Handlungen” der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung (AGA) vom 22.05.2018 strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, um den oder die Täter zu ermitteln? Wenn ja, wann wurden diese Ermittlungen eingeleitet, unter welchem Aktenzeichen wurde diese geführt und wann wurden diese abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht?

2. Wie erklärt die Verwaltung, dass in abgeschlossenen Räumlichkeiten städtische Wertgegestände unbrauchbar gemacht werden können und der oder die Täter nicht ermittelt werden können?“

Kein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Bad Kreuznach ist dazu bereit, sich für seinen Dienst am Bürger im Nachgang auch noch im Generalverdacht strafrechtlich verfolgen zu lassen.

Wenn Sie auch künftig auf diese Art und Weise agieren, können Sie sich gerne in Zukunft Gedanken darüber machen, wie der Brandschutz in der Stadt weiter sichergestellt werden kann, denn unter solchen Voraussetzungen werden Sie niemanden mehr finden, der bereit ist seine Freizeit und sein Familienleben zu opfern.

Außerdem halte ich es für unangemessen, dass die Verwaltung sowie unsere Führung sich mittlerweile regelmäßig und sehr zeitintensiv mit Ihren Anfragen und Angriffen auseinandersetzen muss, was Unmengen an Arbeitsstunden und damit Steuergelder in Anspruch nimmt.

In dieser Zeit könnten wesentliche Angelegenheiten im Bereich der Feuerwehr abgearbeitet werden, welche so liegen bleiben. Ich halte es für wichtig, dass Ihren Lesern auch unsere Sicht der Dinge mitgeteilt wird und möchte Sie bitten, diesen “Leserbrief“ auf Ihrer Internetpräsenz www.tourismusbeitrag-so-nicht.de unverändert zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Zeller