Der Beirat für Migration und Integration wird weiblich sein

Gewählt wird das Gremium erst am 27. Oktober. Aber schon jetzt steht fest: der Beirat für Migration und Integration wird weiblich sein. Der städtische Wahlausschuß hat in der vergangenen Woche 18 Kandidat*Innen zugelassen. Und davon sind vierzehn Frauen und nur vier Männer:

Ali, Berivan, Ausländerin
Ayash, Sahar, Ausländerin
Bauer, Annette, Bürgerin
Behmanesh, Osra, eingebürgert
Berisha, Adelina, Ausländerin
Bilal, Badreddin, Ausländer
Daoud, Zillan, eingebürgert
De Sousa Olivera, Margarida Jacinta, Ausländerin
Eleyow, Ghandi, eingebürgert
Evisen, Ilgin Seren, eingebürgert
Ghafori, Sahar, Ausländerin
Gugenheimer, Veronika, Ausländerin
Hassani, Hevein, Ausländerin
Holderried, Aldona, Ausländerin
Jung, Reinhard, Bürger
Keles, Gülay, Ausländerin
Lima Cavalcanti, Wesley, Ausländer
Simon, Micheale, Ausländer

(Die Bezeichnungen “Bürger*In”, “Ausländer*In” und “eingebürgert” bedeuten: “Bürger*In” = deutsche Staatsbürgerschaft von Geburt an; “Ausländer*In” = keine deutsche Staatsbürgerschaft; “eingebürgert” = deutsche Staatsbürgerschaft erworben).

Nur Briefwahl

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner, Staatenlose, Spätaussiedler, Eingebürgerte, Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie Kinder der genannten Wahlberechtigten, soweit sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das heißt auch Menschen mit Asyl- und Fluchtgeschichte dürfen an der Wahl teilnehmen. Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, wird wie ausschließlich per Briefwahl gewählt.

Ins Wählerverzeichnis aufnehmen lassen

Da jedoch nicht alle Wahlberechtigten über die Einwohnermeldedaten erfassbar sind, können nicht alle automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und damit angeschrieben werden. Dies betrifft vor allem Spätaussiedler, Eingebürgerte, Doppelstaatler, Kinder von Wahlberechtigten und EU-Bürger. Diese Personen können noch bis zum 6. Oktober beim jeweiligen Wahlamt einmalig einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.