Jugendhilfeausschuß beschließt: Jugendamt soll bei der Stadt bleiben

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Der Antrag kam von Günter Sichau (Grüne). Und das Ergebnis fiel eindeutig aus. Gegen eine Stimme der AfD und zwei Enthaltungen von CDU und FDP beschloß der Jugendhilfeausschuß (JHA) gestern Abend, dass das Jugendamt in der Trägerschaft der Stadt verbleiben soll. Eigentlich sollte auf Antrag der SPD lediglich die aus Sicht der Sozialdemokraten unterlassene Anhörung des Fachausschusses in dieser Frage nachgeholt werden. Peter Grüßner trug vor, es sei “dringend die Expertise der Betroffenen einzuholen”. Ganz unabhängig von den zu klärenden Rechtsfragen müssten “zu diesem elementaren Punkt des Jugendamtes die Fachleute gehört werden”.

Sichau: fachliche Aspekte stärker gewichten

Rechtlich sei allerdings die Entscheidung der Ministerien abzuwarten. Statt deren Einschätzung wollte Günter Sichau “die fachlichen Aspekte stärker gewichten”. Wolfgang Scheib riet den Stadtratsmitgliedern, “wenn man so einen Jugendhilfeausschuß hat, dann sollte man nicht so ignorant sein, den aussen vor zu lassen”. Thomas Wolff (AfD) hatte schon vor Eintritt in die Tagesordnung darauf hingewiesen, dass sich aus der von ihm eingeholten Rechtsauskunft ergebe, dass der JHA für die Frage der Trägerschaft gar nicht zuständig sei. In der Diskussion brachte er dann zum Ausdruck, dass die von anderen Ausschußmitgliedern als weniger relevant eingeschätzten finanziellen Folgen der Abgabe “sehr wohl eine Rolle” spielen.

OBin: Kreis plant, Stadt zahlt

Wolff wies darauf hin, dass der Kreis “ein Drittel weniger je Jugendlichen ausgibt”. Dem widersprach Juliane Rohrbacher mit dem Hinweis auf die Analyse des ISM-Gutachtens, demnach die Bedarfe in Stadt und Kreis sehr unterschiedlich seien. Oberbürgermeisterin Dr. Kaser-Meurer wies darauf hin, dass die Anforderungen an die Jugendhilfe in hohem Maße gesetzlich gereglt sind. Der Kreis arbeite nicht bei der selben Arbeit billiger. Das Gefälle Stadt-Kreis gebe es bei allen Stadt-Kreis-Beziehungen. Bezogen auf die Kitas bedeutet laut Dr. Kaster-Meurer eine Abgabe des Jugendamtes: “wenn der Kreis die Jugendhilfeplanung macht, macht der Kreis die Planung und wir zahlen”.

Beamt*Innen können abgeordnet werden

Peter Grüßner stellte fest, dass nach der Abgabe des Jugendamtes die Stadt keine Förderprogramme mehr beantrage könne. Und es sei fraglich, “ob der Kreis die Unterstützung der freien Träger weiter macht”. Annette Henschel interessierte sich für die Arbeitsgrundlage des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages. Und erhielt die Antwort umgehend von der Oberbürgermeisterin. Dessen Gutachten sei in der Presse so dargestellt worden, als sei dies endgültig. Tatsächlich könne man “dem folgen, muß aber nicht”. Sie zitierte einen CDU-Juristen, der hoch anerkannt sei und eine gegenteilige Position vertreten habe. Sascha Schmidt brachte den Hinweis auf die “Personalverantwortung” ein. Der Kreis habe erklärt kein Personal übernehmen zu wollen. Hierzu führte Dr. Kaster-Meurer aus, dass die 11 Beamten und Beamtinnen im städtische Jugendamt wohl abgeordnet werden könnten.

Ende durch Geschäftsordnungsantrag

Die 58 Angestellten jedoch nicht. Die “haben keine Pflicht beim Kreis zu arbeiten”. Der Personalwechsel stelle einen “unglaublichen Verwaltungaufwand ohne Not” dar. Yasmin Röhr, die Leiterin der Hofgartenschule, führte aus, der Trägerwechsel wäre “für uns ein Desaster”. Die Schulen arbeiteten sehr eng mit dem Amt zusammen. Die Schulsozialarbeit im Kreis sei bei weitem nicht so stark besetzt, wie in der Stadt. Noch während Annette Henschel vorschlug die Stadtratsmitglieder zu einer Sitzung des JHA einzuladen und die Oberbürgermeisterin ankündigte, bei der ISM nachzufragen, wie kurzfristig diese ihr Gutachten von 2013 aktualisieren könne, stellte Wolfgang Scheib den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Diskussion und Abstimmung. Und damit war dieser Tagesordnugspunkt um 18.16 Uhr in weniger als 20 Minuten abgearbeitet.

Der Augenblick der Abstimmung: viele Hände gehen für den Antrag der Grünen in die Höhe.