Stadt befreit Schlossstrasse vom Stacheldraht

Beim Christopher-Street-Day Ende Juli war er uns aufgefallen: der Stacheldraht in der Schlossstrasse. Mitten in der Stadt. Im Kurgebiet. Eigentlich unvorstellbar. Ein Relikt aus einer Zeit, die viele gar nicht mehr kennen. Wie dieser Stacheldraht die Jahrzehnte überdauern konnte: unerklärlich. Denn verboten ist er schon lange. Bereits 2006 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden:

Noch vor drei Wochen war der rostige, zweireihige Stacheldraht auf einem Zaun in der Schloßstrasse gespannt.

“Eine Stacheldrahtbewehrung auf einem Lamellenzaun stellt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sofern die Bewehrung von jedermann, insbesondere Kindern, leicht zu erreichen ist, und muss beseitigt werden” (Urteil vom vom 28.11.2006, Aktenzeichen: 7 K 2595/05). Mit Anfrage vom 29. Juli hatten wir die Stadtverwaltung auf den Mißstand hingewiesen. Und jetzt ist er weg. Gut so.

Auf Hinweis dieser Seite wurde er umgehend entfernt.

Wers nicht versteht dem sei die Definition von Wikipedia empfohlen: “Stacheldraht als Sperre gegen Personen wurde und wird unter anderem an der EU-Außengrenze, in Gefängissen, Konzentrationslagern, an der Berliner Mauer und der innerdeutschen Grenze eingesetzt. Er ist darum ein Symbol für Unterdrückung und Unfreiheit und wird beispielsweise verwendet im Logo von Amnesty International”. Und in dem von der AJK – dem Verein für Alternative Jugendkultur Bad Kreuznach.