Oberbürgermeisterin möchte höhere Aufträge allein vergeben können

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Am Montag kehrt Dr. Heike Kaster-Meurer offiziell aus einem einmonatigen Urlaub zurück. Offenbar tatendurstig. Denn gleich in der ersten Sitzung des Hauptausschusses in der neuen Legislaturperiode möchte sich die Oberbürgermeisterin persönlich mehr Entscheidungsgewalt sichern. Dazu soll das Gremium einer Änderung der Hauptsatzung zustimmen und diese dem Stadtrat zur Beschlußfassung empfehlen. Es geht um Geld. Das auszugeben ist allein Sache des Stadtrates oder seiner Ausschüsse.

Maulen über Sitzungsdauer

Denn es ist Steuergeld. Eigentlich eine tolle Sache. Die Stadträte sind von den Einwohner*Innen dafür gewählt, deren Interessen zu vertreten. Das macht Arbeit. Auch wenn es nur 10 Sitzungen im Jahr sind. Dauert eine länger als drei Stunden wird im Kreis der 44 schon darüber gestönt. Wohl gemerkt über die Sitzungszeit. Dabei hat das jede(r) gewusst, die / der / das für das Amt kandidiert hat. Aber das ist eine andere Geschichte. Also zurück zur Arbeit.

Entscheidungsrecht delegieren

Mit den Entscheidungen ist dann ja auch Verantwortung verbunden. Wer für dies oder gegen jenes abstimmt, sieht sich möglicherweise in der Zukunft mit den Ergebnissen seines Stimmverhaltens konfrontiert. Und das ist dann schon der zweite – für eine Vielzahl von Stadtratsmitgliedern – gewichtige Grund das Recht, entscheiden zu dürfen, gar nicht so positiv zu sehen: es kostet Zeit. Und es kann Konsequenzen haben. Gut, dass die Gemeindeordnung erlaubt, das problematische Entscheidungsrecht zu delegieren.

Alleinentscheidungsmacht über 220.000 Euro

Beim Geldausgeben hatte der Stadtrat die Oberbürgermeisterin bisher schon bevollmächtigt die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten nach VOL* bis 50.000 Euro und nach VOB** bis 150.000 Euro vorzunehmen. Das sind bereits jetzt Größenordnungen, über die kaum ein Stadtratsmitglied beruflich allein entscheiden darf. Dr. Kaster-Meurer aber möchte noch mehr. Mit dem am kommenden Mittwoch zu beratenden Änderungsvorschlag soll ihre Alleinentscheidungsmacht bei VOL-Sachen auf 90.000 Euro und bei VOB-Sachen auf 220.000 Euro erhöht werden.

Keine Begründung

Was ganz im Sinne vieler Stadtratsmitglieder ist: die entsprechenden Entscheidungen und die damit verbundene Verantwortung sind sie dann elegant wieder los. Und daher gibt es auch keinerlei Versuch einer Begründung für diesen Änderungsantrag in der amtlichen Beschlußvorlage. Denn alle wissen ja bescheid.
* VOL = Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
** VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen