Bosenheimer Strasse: Stadt führt öffentlichen Radweg über ein Privatgrundstück

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Der südliche Fahrstreifen für die Autos ist seit Wochen fertiggestellt. Wie der Fuß- und Radweg. Der weist allerdings eine Lücke auf. Die tritt für Fußgänger- und Radfahrer*Innen vollkommen unvermittelt auf. Ohne jede Ankündigung durch Schilder oder Barken. Das rot-graue Pflaster endet einfach. Es folgt ein Absatz. Dann eine tieferliegende, geteerte Fläche. Mit einem mehrere Zentimeter hochstehenden Oberflächenwasserabfluß. Der ist für Fußgänger- und Radfahrer*Innen allerdings nur dann gefährlich, wenn der Anhänger nicht darüber steht.

Und das macht der fast immer. Was allerdings die zur Verfügung stehende Verkehrsfläche erheblich verengt. Jeder normale Passant fragt sich daher natürlich: welcher Schwachmat stellt da seinen Werbeanhänger hin? So nachvollziehbar die Frage erscheint, so falsch ist sie. Denn schuld an der unerfreulichen Situation ist nicht der Eigentümer des Anhängers. Sondern die Stadt. Die hat es einmal mehr fertig gebracht eine öffentliche Strasse auf Privatgrund zu bauen.

Die Fläche, die nur geteert ist und auf der der Anhänger steht, gehört nicht der Stadt. Sondern Gerhard Merkelbach. Der ist auch bereit an die Stadt zu verkaufen. Aber seit dem das aus Planig stammende Neu-Stadtratsmitglied (Faire Liste) sich erlaubte Kritik an der Oberbürgermeisterin (die auch Baudezernentin ist) zu formulieren, stocken die Verhandlungen. Natürlich haben wir bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Wollten wissen, warum diese mitten im städtischen Rad- und Fußweg eine Gefahrenstelle zuläßt. Ohne Warnhinweise.

Keine Antwort

Und wir hätten gern in Erfahrung gebracht: wie sollen sich Fußgänger- und Radfahrer*Innen an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung richtig verhalten? Auf die Strasse treten? Sich am Anhänger vorbeiquetschen? Wo ist ein öffentlicher Weg, der das Passieren der Stelle rechtskonform ermöglicht? Eigentlich ganz einfach zu beantwortende Fragen. Denn jeder verantwortungsbewusste Planer würde dies VOR Durchführung einer Baumaßnahme klären. Bei der Bad Kreuznacher Stadtverwaltung ist das eben anders. Hier wird ein Fall nach dem anderen für “Extra Drei” produziert. Und daher gabs keine Antwort.