Landtag: Stadt darf Jugendamt an den Kreis abgeben

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Hat die Landesregierung den Stadtrat in Sachen Jugendamt getäuscht? Das legt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des rheinland-pfälzischen Landtages nahe. Dr. Helmut Martin (MdL) hatte die Juristen des Landesparlamentes im Namen der CDU-Landtagsfraktion um die Analyse gebeten. Zwar hatte der Stadtrat am 29. November 2018 auf Antrag der FWG für die Abgabe des städtischen Jugendamtes an den Kreis gestimmt. Mit 21 zu 20 Stimmen.

Delaveaux und Kleudgen lagen richtig

Karl-Heinz Delaveaux und Wolfgang Kleudgen hatten damit eine Initiative der CDU und des Kämmerers Wolfgang Heinrich aufgegriffen. Aber sowohl 2014 als auch im vergangenen Jahr setzte Dr. Kaster-Meurer die Beschlüsse nicht um. Die Oberbürgermeisterin berief sich dabei auf schon damals umstrittene ministerielle Schreiben, in denen dem Stadtrat die entsprechende Kompetenz abgesprochen wurde. Diese schriftlichen Auskünfte erscheinen nun höchst fragwürdig. Denn in seiner Expertise stellt der wissenschaftlichen Dienst des Landtages fest:

Abgabe “zwingend zu erfolgen”

“Beschließt der Stadtrat einer großen kreisangehörigen Stadt die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe nicht mehr wahrnehmen zu wollen, so hat auf diese politische Entscheidung hin der Oberbürgermeister einen Antrag an das fachlich zuständige Ministerium zu richten. Der Landesgesetzgeber hat festgelegt, dass daraufhin der Widerruf zwingend zu erfolgen hat”. Damit bestätigen die Landtags-Juristen die Einschätzung, die Karl-Heinz Delaveaux und Wolfgang Kleudgen im Rat der Stadt immer wieder vertreten hatten.

Millionenschaden für die Stadt

Und die die Oberbürgermeisterin unter Bezugnahme auf Parteifreunde und SPD-geführte Ministerialverwaltung in Mainz abgebügelt hatte. Der Stadt Bad Kreuznach ist so über die Jahre ein zweistelliger Millionenschaden entstanden. Denn wäre schon aufgrund des CDU-Antrages in 2014 entsprechend gehandelt und das Jugendamt an den Kreis abgegeben worden, hätte die Stadt das jährlich siebenstellige Defizit nicht tragen müssen.

Das Gutachten im Wortlaut:

Das Büro des Landtagsabgeordneten Dr. Helmut Martin (CDU), der die Erstellung des Gutachtens initiiert hatte, stellte freundlicherweise den öffentlichen Link zum Originaldokument zur Verfügung, so dass sich alle interessierten Personen über den Wortlaiut informieren können:

landtag.rlp.de/Dokumente/Gutachten/binarywriterservlet?imgUid=9816057c-9739-5c61-cd9c-abe2086d35f8&uBasVariant=11111111-1111-1111-1111-111111111111

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