Kreis-Blitzer speichern (leider^^) gerichtsfest

Es war DER Hoffnungsschimmer für Empfänger teurer Oberkörperfotos aus dem Kreishaus. Das Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtes. Ein dort geblitzter Autofahrer ging gegen sein Bußgeld und die Punkte vor – und bekam Recht. Überraschende Begründung der Juristen:

Die Kreisverwaltung setzt Mess- und Blitztechnik ein, …

Das im Saarland eingesetzte Gerät hatte die Daten zur Auswertung zwar 1 zu 1 weitergeleitet, verfügte aber nicht über einen internen Speicher. Die Kreisverwaltung Bad Kreuznach macht diesen Fehler nicht. Das konnte Manuel Anacker, der Kreispressesprecher Benjamin Hilger schon seit zwei Wochen sehr kompetent und handlungsschnell vertritt, auf Anfrage dieser Seite “blitz”schnell klären.

… die den Ansprüchen der Rechtsprechung genügt.

“Bei der von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach im Rahmen der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzten Messtechnik werden die Rohmessdaten gespeichert”. Das zitierte Urteil betreffe die Verfahren der Kreisverwaltung somit nicht. Damit ist für den ein oder anderen Bleifuß eine Hoffnung zerplatzt.