ACHTUNG! Ministerium gibt ÖVF-Codeflächen 062 “Greening” frei

Liest sich doch wie der Warnhinweis einer Terra-Forming-Sondereinheit, oder? Sie verstehen diese Erklärung nicht? Dann steht fest, wo Sie nicht beruflich tätig sind: in der Agrarverwaltung der Europäischen Union, in einer für Landwirtschaft zuständigen Behörde und als Bauer oder Viehzüchter. Rigo Hennrich von der Kreisverwaltung hat uns die Botschaft aus der Landeshauptstadt übersetzt.

Landwirte mit mehr als 15 ha

Sie richtet sich an Landwirte, die über 15 Hektar Ackerland bewirtschaften. Denn diese Betriebe sind schon heute aktive Umweltschützer und müssen 5% ihrer Äcker als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) aus der Bewirtschaftung nehmen. Der Aufwuchs dieser Flächen darf nur gemulcht werden.

Erst ab dem 16. Juli

Der ministerielle Erlaß ändert das bis auf Widerruf. Aber erst ab dem kommenden Dienstag. Ab dem 16. Juli dürfen auch diese eigentlich nutzungsgesperrten Flächen zur Futtergewinnung gemäht werden.

Wortlaut der Pressemitteilung der Kreisverwaltung vom 9. Juli 2019:

Hinweis für Landwirte Nutzung von ÖVF-Brachflächen (062): aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den letzten Monaten hat es zur Futterknappheit in den Betrieben geführt. Landwirte, die im Rahmen der Beantragung von Direktzahlungen zur Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening verpflichtet sind, dürfen daher ab Dienstag, 16. Juli in Rheinland-Pfalz brachliegende Ackerflächen (Nutzcode 062) durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken nutzen. Eine Mitteilung über die Futternutzung an die Kreisverwaltung ist nicht erforderlich.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach