Stadtrechtsausschuß wird erst im November neu gewählt

Er heisst “Ausschuß”. Und ist auch einer. Aber eben ein besonderer. Das wird an mehreren Punkten deutlich. Gewählt wurden in der vergangenen Wahlperiode 12 Mitglieder. Doch die haben noch nie in einer Sitzung zusammengesessen. Anders als für die Mitglieder aller anderen Ausschüsse ist das gesetzlich gar nicht vorgesehen.

Nur 2 von 12 je Sitzung

Denn die zwölf Auserwählten bilden den Stadtrechtsausschuß gar nicht. Vielmehr lediglich zwei von ihnen, die dann Beisitzer heissen, zusammen mit einer Stadtjuristin. Wer jeweils die zwei Glücklichen sind, die für einen Tag das Gremium bilden, wird am Jahresanfang von der Oberbürgermeisterin festgelegt. Die darf da allerdings nicht willkürlich nach eigenem Gusto vorgehen.

Gremium darf aufheben

Sondern ist dabei an rechtliche Bestimmungen gebunden. Diese legen fest, dass “die Beisitzer zu den Sitzungen des Rechtsausschusses gleichmäßig heranzuziehen sind”. Die Besonderheit des Stadtrechtsausschusses wird auch an dessen Entscheidungsbefugnis deutlich. Die Dreierrunde darf nämlich Bescheide der Stadtverwaltung theoretisch aufheben. Per Mehrheitsbeschluß.

2 zu 1 möglich

Also auch gegen den Willen der Juristin. Die zwei vom Stadtrat bestimmten Mitglieder sind ja immer in der Mehrheit. In den vergangenen Jahren kam das zwar nicht vor. Aber aus früheren Zeiten, als Stadtrats- und Ausschußmitglieder sich noch stärker als Vertreter*Innen der Einwohnerinteressen verstanden, gibt es markante Beispiele dafür.

Baugenehmigung erteilt

So wurde die Bebauung des Görzschen Parks im Stadtteil Bosenheim nur möglich, weil die beiden Beisitzer den damaligen Stadtrechtsdirektor Burkhard Beye vor fast 30 Jahren überstimmten. Und die von der Verwaltung verweigerte Baugenehmigung erteilten. Wie sehr die Stadtverwaltung auch danach mit dem Bauvorhaben fremdelte, wurde in den neunziger Jahren deutlich.

Unterschied bei der Wahlzeit

Es dauerte über 4 Jahre nach dem Bau der Häuser, bis die öffentliche Widmung des Rieslingweges als Stadtstrasse von der Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen und von diesem beschlossen wurde. Auch in einem anderen Punkt unterscheidet sich der Stadtrechtsausschuß von fast allen anderen städtischen Ausschüssen. Bei der Wahlzeit.

Alte Besetzung bis November

Während die fast aller anderen am 31. Mai mit der des Stadtrates endete, sind die 12 in 2014 vom Stadtrat bestimmten Mitglieder des Stadtrechtsausschusses weiter im Amt. Das hat Hauptamtsleiter Matthias Heidenreich der Redaktion dieser Seite auf Anfrage bestätigt. “Nach § 9 Abs. 2 AGVwGO bleiben die Beisitzer bis zur Neuwahl ihrer Nachfolger im Amt”.

Reihenfolge der Mitwirkung

Jedoch nicht länger als sechs Monate nach Ablauf der Wahlzeit des Stadtrates. Als Hintergrund dafür gibt Heidenreich die in § 13 AGVwGO vorgesehene Reihenfolge der Mitwirkung an. Danach wird die Reihenfolge von der Oberbürgermeisterin vor Beginn des Kalenderjahres für das komplette Kalenderjahr bestimmt.

Neue erst ab 1.1.20 tätig

Daraus schlußfolgert der Leiter des Hauptamtes: “Werden die neuen Beisitzer im Stadtrechtsausschuss erst in der Novembersitzung gewählt, sind die Stadtrechtsausschusssitzungen bis zur Neuwahl mit den bisherigen Beisitzer ordnungsgemäß besetzt”. Die neuen, im Herbst zu wählenden Beisitzer, würden dann ab dem 1. Januar eingesetzt.