Franz-Josef Haas läßt im Wahlausschuß “Beanstandungen” feststellen

Der Wahlausschuß stellt das Wahlergebnis fest. Das wurde in Bad Kreuznach schon mal in 30 Minuten erledigt. Auch wenn in dieser Zeit eine Prüfung gar nicht möglich ist. Am 28. Mai war das ganz anders. Das von der Oberbürgermeisterin geleitete Gremium nahm sich am Dienstag dieser Woche zweieinhalb Stunden Zeit. Vor allem Franz-Josef Haas (Faire Liste, Bildmitte oben, aufrechte Kopfhaltung) schaute genau hin.

Der Planiger entdeckte einige Unstimmigkeiten zwischen den Niederschriften mehrerer Wahlvorstände und den von der Verwaltung ausgedruckten Tabellen. Und legte so auch unerklärliche Defizite in der vom Land zu verantworteten Wahlbürokratie offen. So werden bestimmte Daten in den Formularen für Verwaltungen und ehrenamtliche Wahlhelfer unter dem Buchstaben “G” erfasst. In der Landesoftware aber unter “D” ausgewiesen.

Stapel und Ordner von Protokollen

Derartige Zumutungen und Sonderprobleme wurden von den Verwaltungsspezialisten Torsten Schneider und Jürgen Cron den sechs Ausschußmitgliedern auf Nachfrage erklärt. Dicke Stapel und Ordner von Protokollen. Bis zu DIN A 3 große Datenblätter voll mit Zahlen. Franz-Josef Haas, der hauptberuflich als Sparkassen-Betriebswirt tätig war, fühlte sich damit sichtlich wohl.

Beanstandungen beschlossen

Ob bei den Wahlen der Ortsvorsteher*Innen, bei den zu den Ortsbeiräten oder zum Stadtrat. Auch kleinste Differenzen blieben ihm nicht verborgen. So die korrekte Zahl der Wähler*Innen zum Ortsbeirat Winzenheim, die bis heute auf der Stadtseite mit 1713 angegeben ist. Aber auf Haas-Initiative hin auf die korrekte Zahl von 1.714 korrigiert wurde. Der Ausschuß beschloß auch zwei weitere sogenannte “Beanstandungen”.

Einstimmige Zustimmung

Diese werden von der Verwaltung in den nächsten Tagen in den Wahlunterlagen korrigiert. In der Besetzung Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer (Vorsitzende und Wahlleiterin), Bärbel Grüßner (SPD), Franz-Josef Haas (Faire Liste), Hartmut Lind (Linke), Günter Sichau (Grüne), Aline Wolf (CDU), Thomas Wolff (AfD) stimmte der Wahlausschuß am Ende allen Ergebnissen einstimmig zu.

Nur wenige Zuhörer*Innen

Die formal bedeutenden Abstimmungen wurden nur von sehr wenigen Zuhörer*Innen verfolgt. Peter Grüßner (SPD) leistete seiner Frau auf einem Zuschauerplatz moralischen Beistand. Auch Rolf Bühring (BüFEP) und Hans-Joachim Hiernonymus (FWG) blieben bis zum Ende. Beide waren als Beisitzer geladen, wurden aber von der Mitwirkung durch die Oberbürgermeisterin ausgeschlossen.

Stimmzettel werden aufgehoben

Drei weitere Beobachter, darunter Stadtpressesprecherin Isabel Gemperlein, verließen den Sitzungssaal lange vor den Schlußabstimmungen. Der Papierberg inklusive benutzte und unbenutzte Stimmzettel, Briefumschläge, Wähler*Innenlisten, Tabellen, Erläuterungsbroschüren usw wird übrigens bis zur nächsten Kommunalwahl aufgehoben.

Einspruch möglich

Dies dient auch dem Zweck eine gerichtliche Prüfung der Wahlergebnisse zu ermöglichen. Gemäß § 48 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) kann jeder Wahlberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses beim Bürgermeister gegen die Gültigkeit einer Wahl Einspruch erheben. Und wenn dem Einspruch nicht abgeholfen wird beim Verwaltungsgericht klagen.

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