Delaveaux (FWG): “Dr. Kaster-Meurer sabotiert einen Stadtratsbeschluß”

Wie die Stadtverwaltung gestern mitteilte, hat das Familienministerium einen Stadtratsbeschluß vom 29.11.18 für wirkungslos erklärt. Damals hatte das Kommunalparlament auf Initiative der FWG für einen Antrag auf Abgabe des Jugendamtes an den Landkreis votiert. Laut Verwaltung hat das Ministerium mit einem Schreiben vom 26. April (Eingang: 8. Mai) bestätigt, dass die Stadt Bad Kreuznach örtlicher Träger der städtischen Jugendhilfe und damit des Amtes für Kinder und Jugend ist.

“Verdrehung der Tatsachen”

Der Stadtrat könne, so das Familienministerium, das Jugendamt durch einen Beschluss nicht an den Kreis abgeben. In dieser Erklärung erkennt Karl-Heinz Delaveaux auf Anfrage dieser Seite “eine Verdrehung der Tatsachen”. Die von ihm geführte FWG-Fraktion habe weder beantragt die Jugendhilfe an den Kreis abzugeben noch einen Nachfrage-Marathon bei diversen Behörden zu starten. “Beschlossen wurde: die Abgabe zu beantragen”.

Abgabe beschliessen oder zahlen

Und wenn dafür allein der Landtag zuständig sei, dann müsse dies eben dort erfolgen – und nicht bei einem Ministerium. Delaveaux wirft der Oberbürgermeisterin vor, den Stadtratsbeschluß vom 29.11.18 zu sabotieren und nicht auszuführen. Der FWG-Fraktionschef verlangt: “gemäß dem Grundsatz “wer bestellt bezahlt” muß der Landtag entweder die Abgabe beschliessen oder der Stadt die Kosten zu 100% ersetzen”.

“Mit unserem Haus abgestimmt”

Bereits am 21. Januar hatte das Innenministerium der Stadt mitgeteilt, dass die am 15. Dezember 2014 übermittelte Rechtsauffassung zu dieser Thematik aufrechterhalten bleibe. „Das Schreiben … war mit unserem Haus abgestimmt und deckt sich mit der … Rechtsauffassung vollumfänglich“, so das Familienministerium in seiner Antwort an Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.

Nur der Landtag kanns

Die Stadt sieht darin eine Bestätigung ihrer Position. Der Sachverhalt sei von beiden Ministerien “erneut rechtlich geprüft und das Ergebnis der Prüfungen von 2001 und 2014 bestätigt” worden. Aufgrund der Gesetzeslage könne nur der Landtag die Abgabe der Zuständigkeit der Stadt als örtlicher Träger der Jugendhilfe beschließen und weder der Stadtrat noch das zuständige Ministerium.

Delaveaux: “bewusstes Mißverstehen”

Delaveaux erkennt in dieser Stellungnahme ein bewusstes Mißverstehen des Stadtratsbeschlusses. Dieser laute: “Der Stadtrat von Bad Kreuznach beschließt …, dass die Stadt Bad Kreuznach, … beauftragt wird, zu beantragen von der Zuständigkeit als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom fachlich zuständigen Ministerium entbunden zu werden”.

Anfrage angekündigt

Daraus ergebe sich die Verpflichtung für die Verwaltung den richtigen Adressaten für den Antrag zu finden. Delaveaux kündigt an die OBin in der Stadtssitzung am 23. Mai zu fragen, wann diese den entsprechenden Antrag an den Landtag abgeschickt hat. “Dr. Kaster-Meurer sagt doch selbst seit Monaten, dass der zuständig ist – dann mußte sie sich eben dorthin wenden, um den Stadtratsbeschluß auszuführen”.