Die Fakten zum Fall Abschiebung “Hofgartenstrasse”

Nicht nur für die zur Abschiebung gerichtlich verurteilten Personen. Für alle Beteiligen bei Beratungsstellen, Hilfsorganisationen, Verwaltungen und Gerichten sind die Rechtsverfahren vor und die Abschiebung selbst ein emotional belastender Vorgang. Auch für die handelnden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung Bad Kreuznach stellen Abschiebungen Druck dar. Sofern, wie im angesprochenen Fall, eine Eskalation eintritt, erhöht sich der Druck entsprechend.

“Psychisch sehr anspruchsvolle Arbeit”

Landrätin Bettina Dickes betont, dass sie größte Hochachtung vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat, die diese auch psychisch sehr anspruchsvolle Arbeit derart qualifiziert und zuverlässig durchführen. Zugleich macht die Landrätin deutlich, dass es Teil des Rechtsstaates ist, Gesetze und Vorgaben einzuhalten. Nur die wenigstens Beobachter dieser Verfahren sind so egoistisch und engherzig, dass sie unter dem Motto “alles Fremde raus” eine Einzelfallbetrachtung verweigern.

Einzelfallbetrachtung mühsam

Eine solche ist mühsam. Aber nur sie liefert die notwendigen Fakten, auf denen dann eine Meinungsbildung möglich ist. Wir unternehmen den Versuch, die zur Beurteilung nötigen Daten zusammenzustellen. Und stellen unsere Fragen dazu:

Falsche persönliche Daten

Die zur Abschiebung verurteilte Familie stammt aus Armenien. Sie ist im Jahre 2015 unter Angabe einer falschen Identität in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Warum geben Personen reinen Herzens, die auf Hilfe hoffen, falsche persönliche Daten an? Mindestens ein volljähriges Familienmitglied ist, wie es in der Verwaltungssprache so schön heißt, “seither mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten”. Und zwar unabhängig von der Einreise mit falscher Identität. Warum brechen hilfebedürftige Menschen die Regeln des Landes, das ihnen hilft?

Asylantrag nach 3 Monaten abgelehnt

Im September 2016 wurde durch die Familie ein Asylantrag gestellt. Diesen lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Dezember 2016 ab. Das Antragsverfahren dieser Familie hat sich also nicht, wie dies in anderen Fällen leider Tatsache ist, “jahrelang hingezogen”. Die Antragsteller wußten zügig nach ihrer Antragstellung bescheid.

Klage im Dezember 2016

In dem Ablehnungsschreiben, welches der Familie in deren Landessprache zuging, wurde durch das BAMF auch eine Frist zur freiwilligen Ausreise benannt. Und die Information, dass – falls keine freiwillige Ausreise stattfinden wird – die Abschiebung als Konsequenz zu erwarten ist. Die Familie hat gegen den Ablehnungsbescheid noch im Dezember 2016 Klage eingereicht.

Zweiter Antrag erneut abgelehnt

Diese wurde im Februar 2018 – auch unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkung des Ehemannes – abgewiesen. Es folgte der Antrag auf Zulassung einer Berufung durch die Familie, welche im März 2019 gerichtlich abgelehnt wurde. Die Familie stellte daraufhin einen erneuten Asylantrag, der bereits Mitte April 2019 durch das BAMF erneut abgelehnt wurde.

Fortwährend anwaltlich vertreten

Seit Ende April 2019 war die Abschiebung vollziehbar – das heißt, sie durfte ab diesem Zeitpunkt durchgeführt werden. Im Zuge des Gesamtverfahrens wurde letztmals durch die Kreisverwaltung ein Gespräch zur freiwilligen Ausreise am 20.04.2018 geführt. Auch nach diesem Gespräch war die Familie nicht dazu bereit. Die Familie war während des Asylverfahrens und der damit einhergehenden Gerichtsverfahren fortwährend anwaltlich vertreten.