Weber und Pick zum Abschiebeversuch “Hofgartenstrasse”

Zum Abschiebungsversuch “Hofgartenstrasse” haben Pfarrer Siggi Pick vom Ausländerpfarramt der Evangelischen Kirche und Marie Weber von der Ortsgruppe von Amnesty International nachstehende Erklärung abgegeben:

“Die Kreisverwaltung hat nun die armenische Familie K. gebeten, nach gescheiterter Abschiebung einen Termin zu vereinbaren, um über die freiwillige Ausreise zu sprechen. Die Familie möge sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen „und wir können gemeinsam einen Rückkehrplan erarbeiten und dabei die finanziellen Fördermöglichkeiten besprechen“, heißt es in dem Schreiben. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Kreisverwaltung damit nicht weiter Pläne einer Abschiebung verfolgt und eine freiwillige Ausreise ermöglicht.

Nun geht es darum, dass die Familie nötige Hilfe erhält, nach der Rückkehr wieder in Armenien zu recht zu kommen. Vor allem benötigt Herr K. Medikamente zur Behandlung seiner schweren Erkrankung. Die Ausreisegespräche hätten noch einmal nach Ablehnung des Folgeantrags Ende April 2019 geführt werden müssen. Dann wäre es wahrscheinlich nicht zu dem Abschiebeversuch gekommen. Seit mehr als zwei Jahren gibt es mit der Kreisverwaltung eine Auseinandersetzung um die Frage der Ermöglichung der freiwilligen Rückkehr und um die Frage, wann darüber geredet werden soll.

Bereits im Sommer 2017 hatte der Beirat für Migration und Integration des Landkreises in einem Beschluss die Kreisverwaltung aufgefordert, Asylsuchende nach rechtskräftiger Ablehnung und vor Terminierung der Abschiebung zu einem Gespräch über die freiwillige Ausreise aufzufordern. Damit solle der freiwilligen Ausreise eine Priorität eingeräumt werden und Abschiebungen vermieden werden. Auch der Arbeitskreis Asyl Bad Kreuznach appellierte an die Ausländerbehörde, das Gespräch mit den Betroffenen nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrags zu führen.

Die Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach, Bettina Dickes antwortete in einem Schreiben vom 14. 9. 2017 an die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration, die Initiative zu solchen Gesprächen müsste von den betroffenen Flüchtlingen ausgehen. Eine Einladung zum Gespräch nach der rechtskräftigen Entscheidung sei „zeitlich und personell leider nicht zu praktizieren“.

Dagegen priorisiert auch die Landesregierung in einem Rundschreiben vom 14. August 2018 die geförderte freiwillige Ausreise: „Abschiebungen stellen eine erhebliche Belastung für alle Beteiligten dar. Das gilt insbesondere, wenn Familien mit Kindern abgeschoben werden. Zur Vermeidung von Abschiebungen sollen ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer deshalb vorrangig zu den Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise beraten werden. Abschiebungen sollen in der Regel nur erfolgen, wenn die Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise nicht angenommen werden.“

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08.05.19 – “Die Fakten zum Fall Abschiebung “Hofgartenstrasse”