Entscheidung über Bürger-Einsicht in den Gewobau-Prüfbericht vertagt

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Reinhard Nühlen und Rolf Bühring wollen es genau wissen. Daher haben Sie schon im Sommer 2018 Einsicht in den Prüfbericht des Landesrechnungshofes verlangt. Das lehnte Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer ab. Die Vorstandsmitglieder der BüFEP legten dagegen Widerspruch ein. Der wurde gestern vor dem Stadtrechtsausschuß verhandelt. In großer Besetzung.

Gewobau beigeladen

Neben dem dreiköpfigen Gremium unter Leitung von Stadtrechtsdirektorin Heiderose Häußermann war die Stadtverwaltung durch deren Hauptamtsleiter Matthias Heidenreich und die Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung, Christiane Göller-Jungbluth, vertreten. Als Beigeladene nahmen Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger samt Rechtsanwalt an der Verhandlung teil.

Keine andere Einsichtsmöglichkeit

Zunächst versuchte die Stadtrechtsdirektorin zu ermitteln, ob die Widerspruchsführer nicht bereits von dritter Seite Einsicht in den Bericht haben. Bühring und Nühlen bestritten dies. Als Quelle für ihre Informationen gab sie die Lokalpresse u.a. diese Seite an. Zeitgleich hatten sich Reinhard Nühlen und Rolf Bühring neben der Stadt auch an den Landesrechnungshof selbst gewandt.

Keine Ablehnung vom LRH

Der hatte eine Einsicht in 2018 mit dem Hinweis auf das noch laufende “Abstimmungsverfahren” zurückgewiesen. Diese bürokratische Phase endete im April 2019. Und die Männer von der BüFEP fragten daher am 30.4. noch einmal an. Diesmal kam keine Ablehnung. Und das ist für Rolf Bühring keine Überraschung. “Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte ja schon im Sommer 2018 klargestellt, dass Bürger Einblick in den Bericht erhalten müssen”.

Vergleichsvorschlag der Gewobau

Diese Erkenntnis scheint auch der Gewobau zu dämmern. In der Stadtrechtsausschußsitzung bat deren Rechtsanwalt um eine Sitzungsunterbrechung. Um danach einen Vergleichsvorschlag zu präsentieren: die Gewobau bot den Widerspruchsführern die Übergabe der geschwärzten Variante des Prüfberichtes an. Nühlen und Bühring lehnten diesen Vorschlag ab. Sie wollen alles lesen können.

Antrag auf Vertagung angenommen

Und verlassen sich da ganz auf den Landesrechnungshof und den Landesdatenschutzbeauftragten. Daher baten Reinhard Nühlen und Rolf Bühring um eine Vertagung der Sache. Dieser Bitte entsprach der Stadtrechtsausschuß. Eine Entscheidung in der Sache wird daher erst nach der Sommerpause fallen. Daraus ergibt sich für die Vorstandsmitglieder der BüFEP noch ein zweiter wertvoller Aspekt.

Amtliche Feststellung zum Datenschutz

Sollte es in dem Prüfbericht tatsächlich datenschutzrelevante Worte oder Textzeilen geben, müßte der LRH diese selbst ermitteln und schwärzen, bevor er den Text der Öffentlichkeit zugänglich macht. “Dann liegt endlich eine amtliche Feststellung zum Datenschutz vor. Und dann kann festgestellt werden, wie weit die Schwärzungen der Gewobau und die Weißungen der Stadtverwaltung davon entfernt liegen”.

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