Dr. Kaster-Meurer widerspricht Seeger

Seit dem diese Seite Details aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshof (LRH) veröffentlicht, interessieren sich mehr und mehr Einwohner*Innen dafür. In der Stadtratssitzung am 18. April hatte Reinhard Nühlen (BüFEP) die Einwohnerfragestunde genutzt, um der Oberbürgermeisterin auf den Zahn zu fühlen. Die ist auch Aufsichtsratsvorsitzende der Gewobau und seit mehr als zwei Jahren über die Vorwürfe im Detail informiert.

Einer davon stammt von Karl-Heinz Seeger. Der Gewobau-Geschäftsführer gab dem Landesrechnungshof laut Seite 139 zu Protokoll, die Stadt sei für Mehrkosten von “über 50.000 Euro” verantwortlich. Diese seien bei einem Grundstücksgeschäft entstanden, “weil der Bebauungsplan im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz für unwirksam erklärt” wurde.

LRH: Erstattungsansprüche prüfen

Die Gewobau habe von diesem Prozess von der Stadt nicht rechtzeitig erfahren. Der LRH konterte diese Behauptung mit dem Hinweis darauf, die Gewobau sollte “Erstattungsansprüche aufgrund der von ihr dargestellten Versäumnisse prüfen” und wies auf die Eigenschadenversicherung hin. Ob das geschehen ist wollte Nühlen von der Oberbürgermeisterin wissen. In der Stadtratssitzung vertröstete Dr. Kaster-Meurer der Mann von der BüFEP mit der Ankündigung einer schriftlichen Antwort.

OBin bestreitet Mehrkosten

Die trudelte am vergangenen Wochenende beim Fragesteller ein. Und der wollte zunächst seinen Augen nicht trauen. Denn in dem Schreiben vom 30. April wurde die Verwaltungschefin konkret: “die Umplanung des Bebauungsplanverfahrens erfolgte während des Normenkontrollverfahrens, so dass sich dieses erledigt hatte. Es gab keine Sachentscheidung. Die Annahme, dass Mehrkosten dadurch entstanden sein sollen, dass die Verwaltung die Gewobau nicht rechtzeitig über ein Normenkontrollverfahren informiert hätte, ist nicht zutreffend.”

“Gewobau von Anfang an informiert”

Vielmehr sei die Gewobau im Normenkontrollverfahren auf eigenen Wunsch vom Oberverwaltungsgericht als Beteiligte hinzugezogen worden. Den Antrag auf Hinzuziehung zum Verfahren habe die Gewobau rund zwei Wochen nach Eingang des Normenkontrollantrages gestellt. “Die Gewobau war also von Anfang an über das Verfahren informiert”.

Nühlen: klare Widersprüche

Aus diesen Darstellungen ergeben sich laut Nühlen mindestens zwei klare Widersprüche: “1. Die OBin behauptet, dass OVG habe nicht entschieden. Die Gewobau behauptet eine “Unwirksamkeitserklärung” durch das OVG. 2. Die OBin behauptet, es seien keine Mehrkosten durch die Nichtinformation über das Normenkontrollverfahren entstanden. Die Gewobau behauptet allein die Kosten der Änderungsverträge lägen bei 50.000 Euro”.

Sachaufklärung zwingend

Bei beiden Punkten handele es sich um Tatsachen, die mit geringem Aufwand zu überprüfen seien. Eigentlich müßten diese Widersprüche bereits im Prüfverfahren aufgekommen und aufgeklärt worden sein, denn die Oberbürgermeisterin sei ja umfassend in die Aufklärungsarbeit einbezogen worden. Zudem müsse bei einem behaupteten Schaden von mindestens 50.000 Euro eine Sachaufklärung zwingend erfolgt sein.

“Ansehens- und Vertrauensschaden”

Nühlen schlußfolgert: “Durch derartige Widersprüche und die sich nunmehr über 2,5 Jahre hinstreckende Verheimlichung des Berichtes nehmen Gewobau, Stadtverwaltung und Politik insgesamt einen erheblichen Ansehens- und Vertrauensschaden”. Er habe daher die Oberbürgermeisterin aufgefordert den Sachverhalt vollständig aufzuklären und offenzulegen.

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