3.461,02 Euro gespart: Bauhof setzt sich durch – AWB zeigt Einsicht

Die harte Kante, die Bauhof-Chef Hans-Josef Kaluza gegenüber dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises durchzieht, zeigt erste Wirkung. In der Sitzung des Finanzausschußes am 2. April hatte die Verwaltung aufgedeckt, dass der AWB sich nicht an seine eigenen Regeln hält. Zu denen zählt: illegale Ablagerungen an den Glascontainern sind auf Kosten der Stadt einzusammeln. Und werden dann auf Kosten des Kreises entsorgt.

Trotz dieser klaren Ansage erhielt der Bauhof einen Gebührenbescheid vom 13.03.2019, in dem auch Schrankwände, Teppiche und Elektrogeräte als “Strassenkehricht” bezeichnet und berechnet wurden. Gegen diesen Bescheid legte Kaluza sofort Widerspruch ein. TOP-Argument des Bauhofes: “noch nie” wurde Strassenkehricht beim Kompostwerk angeliefert.

Sondern schon immer, wie sondergesetzlich geregelt, über einen privaten Entsorger als eine Art Sondermüll vernichtet. Nach so vielen Jahren müßte das auch beim AWB bekannt sein. War es aber nicht. Im Antwortschreiben heisst es dazu: “Wir nehmen das zur Kenntnis”. Auf die Frage, wie Möbelteile pp Bestandteil von Strassenkehricht sein können, geht der Kreis nicht weiter ein.

Und zeigt Einsicht. Der Bescheid vom 13. März wurde aufgehoben und durch einen neuen vom 4. April ersetzt. Der gefällt Hans-Josef Kaluza. Denn wie der ABW selbst schreibt, wurden in dem neuen Dokument “die Positionen gemäß Ihrer Aufführung angepaßt”. Jetzt ist nur noch von “Papierkorbabfällen” die Rede. Alle anderen Positionen sind gestrichen.

Mit einer dramatischen Auswirkung auf die Kosten: “Die ursprünglich festgesetzte Gebühr in Höhe von 4.998,96 Euro konnte damit um 3.461,02 Euro auf 1.537,94 Euro reduziert werden”, stellt Kaluza stolz fest. Vielleicht können auch die Mitglieder des Finanzausschusses dieses Gefühl teilen im Wissen, dass es Verwaltungsteile gibt, die ihre Arbeit einfach gut und korrekt machen.