“Auf das Führen von Bautagebüchern zu verzichten ist nicht zweckdienlich”

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Wir wissen nicht, ob beim Neubau des Berliner Flughafens ein Bautagebuch geführt wurde. Gäbe es eines, könnte dort nachgelesen werden, wo und wie die Steuermilliarden versenkt wurden. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass “für Neubaumaßnahmen (z.B. Neubauten in Planig) die Architekten der GEWOBAU nach eigenem Bekunden aus Zeitmangel keine Bautagebücher (Angabe anlässlich der örtlichen Erhebungen) führten”.

Belege für Zeitmangel lagen nicht vor

Feststellung der Prüfer: “Auf das Führen von Bautagebüchern zu verzichten ist nicht zweckdienlich. Hiervon unabhängig lagen Belege für den angeführten Zeitmangel nicht vor”. Der LRH räumt selbst ein: “Die GEWOBAU ist als eigener Bauherr nicht zum Führen eines Bautagebuches nach HOAI verpflichtet”. Dennoch ist es sinnvoll ein Bautagebuch zu führen, “da hierdurch das Baugeschehen mit allen wesentlichen Einzelheiten zuverlässig und beweiskräftig festgehalten wird”.

Gewobau: “nicht verpflichtet”

Diese Dokumentation könne sich insbesondere bei Störungen des Bauablaufs oder Auseinandersetzungen mit beauftragten Bauunternehmen als wertvoll erweisen: “bei ordnungsgemäßer Führung kann es eine Beweismittelfunktion entfalten”. Die Gewobau bestätigt in ihrer Stellungnahme die Darstellung der Prüfer. Wie “der Rechnungshof richtigerweise anmerkt”, sei man nicht zur Führung von Bautagebüchern verpflichtet.

Gute und präsente Bauüberwachung

Da die Dokumentation des Fortschritts und der Absprachen wichtig sei, würden bei größeren Sanierungsmaßnahmen jedoch Bautagebücher geführt (vgl. Beispiel Tagebuch). Die gegenteilige Annahme des Rechnungshofs sei nicht nachvollziehbar. Langjährige Erfahrung hätte gezeigt, dass die effektivste Art um Schäden, Störungen und Auseinandersetzungen zu vermeiden, eine gute und präsente Bauüberwachung sei. Die Dokumentation bei den Neubaumaßnahmen erfolge über Bilder, Aktenvermerke und E- Mails.

LRH: keine sonstige Dokumentation

Diese Selbstsicht der Gewobau kann der Landesrechnungshof nicht bestätigen: “anlässlich der örtlichen Erhebungen konnten insbesondere für die größeren Projekte … keine Bautagebücher, Aktenvermerke oder sonstige Dokumentation (ggf. auch in Form von E-Mails) vorgelegt werden”. Beispielsweise sei es erst mit Hilfe eines Gutachters bei einem Neubauobjekt möglich gewesen, die Baumängel beim Gewerk Estricharbeiten zu belegen (Schaden: 12.300 Euro).

“Archivierung sicherzustellen”

Lediglich für einen Klinik-Neubau habe eine Bilderdokumentation vorgelegen. “E-Mails mit einzelnen, ausführenden Firmen sind in der Ausführungsphase zur Klärung von Einzelfragen unumgänglich, vermögen ein regelmäßig geführtes Bautagebuch jedoch nicht uneingeschränkt zu ersetzen. Zudem ist die Dokumentation der E-Mails in der Bau- bzw. Maßnahmenakte sowie deren Archivierung sicherzustellen”.

An einer Dokumentation wird gearbeitet

Die Prüfungsfeststellung 49 lautet daher: “Bei Neubaumaßnahmen und größeren Sanierungsobjekten wird empfohlen, Bautagebücher zu führen. Über den weiteren Umsetzungsprozess für eine einheitliche und standardisierte Dokumentation bitten wir zu berichten”. Zu letzgenanntem Punkt teilte die Gewobau mit, an einer einheitlichen und standardisierten Dokumentation werde gearbeitet.

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