Die Gewobau sucht ein Leck – wieder einmal

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Karl-Heinz Seeger mag es vorgekommen sein wie ein Déjà-vu: als Wilhelm Zimmerlin am 8. April seiner Pflicht als Stadtratsmitglied nachkam. Und einen Antrag für die Stadtratssitzung zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Gewobau stellte. Nach eigener Aussage war sich der Geschäftsführer der Gewobau sofort sicher:

Einsicht in den Originalbericht

Der BüFEP-Stadtrat hat dazu Einsicht in den ungeschwärzten Originalbericht genommen. Denn Zimmerlin zitierte Sätze, die im an Presse und Stadtrat verteilten Bericht geschwärzt sind und die Seeger nicht in der Zeitung lesen möchte. “Die Passagen … sind ohne Kenntnis des Originalberichtes nicht zitierbar”. Den aber hatte u.a. Seeger unter Verschluß.

Unfreiwillig die Angaben bestätigt

Und weiter: “es werden dezidiert Zahlen, Namen und Sachverhalte aus dem ungeschwärzten Bericht genannt”, sagte Seeger dem Öffentlichen Anzeiger (“Vom Prüfbericht gibt es drei Versionen”, 20.4.19). Und bestätigt damit unfreiwillig die Angaben und Zitate Zimmerlins als authentisch.

2014 ohne Zimmerlin

Es ist nicht das erste Mal, dass Seeger erleben muß, wie für die Gewobau nachteilige Dokumente an Dritte gelangen. Schon vor fast genau fünf Jahren ereignete sich ein ähnlicher Fall. 2014 vollkommen unbeteiligt: Wilhelm Zimmerlin. Der Mann von der Bürgerinitiative mit dem sperrigen Namen gehörte weder dem Gewobau-Aufsichtsrat an noch war er andersweitig mit der Sache befaßt.

Gewobau damals verurteilt

Auch damals wanderten vertrauliche Papiere der Gewobau an Dritte. Seinerzeit an Mieter, die mit der Wohnungsbaugesellschaft prozessierten. Das Gericht verurteilte die Gewobau zu einer Rückzahlung von rund 10.000 Euro an eine Mietpartei. Als Quelle für die internen Geschäftspapiere identifizierte die Gewobau 2014 einen früheren Gewobau-Geschäftsführer (die Allgemeine Zeitung berichtete am 29.3.14 unter der Überschrift “Streit um Kreuznacher Gewobau schwelt weiter”).

Seeger Alleingeschäftsführer

Zu diesem Zeitpunkt war Karl-Heinz Seeger schon viele Jahre Alleingeschäftsführer. Loyale Mitarbeiter, die von ihrem Chef überzeugt sind, weil sie Tag für Tag sehen, wie er sich reinhängt und etwas für das Unternehmen leistet, hauen ihn nicht in die Pfanne und paktieren nicht mit Prozessgegnern. Aber relevante Details und ehrliche Selbstreflektion sind nicht jedermanns Sache. Zum Glück für die Öffentlichkeit, die so doch von der ein oder anderen Fehlleistung erfährt, weil Lücken im Verheimlichungsbeton nicht geschlossen werden.

Geschäftsgeheimnisse

Übrigens hat die Gewobau selbst damals den Maßstab definiert, was aus ihrer Sicht Geschäftsgeheimnisse sind – und was nicht. Im AZ-Bericht wird die Wohnungsbaugesellschaft als Quelle dafür angeben, wer die angegriffenen Mietverträge auf Seiten der Wohnungsbaugesellschaft unterschrieben hat. Die Gewobau hat dem nie öffentlichkeitswirksam widersprochen.

Gleiches ungleich behandelt

Heute tut sie so, als seinen vergleichbare Informationen “schutzwürdig”. Wieder einmal der Klassiker: wesentlich Gleiches wird ungleich behandelt. Das verbietet schon das Grundgesetz. Aber, wie der Landesrechnungshof in einer zweistelligen Zahl von Fällen nachwies: mit der Einhaltung von Regeln tut man sich halt schwer bei der Gewobau.

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