ADD rät Zimmerlin (BüFEP) zum Interorganstreit

Bei Otto spielte sich der zwischen Milz und Großhirn ab. Aber das ist schon rund 40 Jahre her. An diese Variante denkt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion nicht. Die ADD präferiert die Kampfaufstellung Fraktion gegen Oberbürgermeisterin. Sie selbst will sich da nicht einmischen. Das teilte die Kommunalaufsicht Wilhelm Zimmerlin gestern schriftlich mit. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage sieht die ADD “derzeit kein Anlaß für ein kommunalrechtliches Tätigwerden”.

Kommunalverfassungsstreitverfahren

Der BüFEP-Stadtrat hatte diese Reaktion befürchtet. Er wandte sich in weiser Voraussicht trotzdem an die Behörde in Trier, um in den anstehenden Rechtsverfahren belegen zu können, das amtlich verantwortete Mißstände staatlicherseits nicht bekämpft werden. Veräppelt fühlt sich Zimmerlin vom Hinweis der ADD auf ein Kommunalverfassungsstreitverfahren (Interorganstreit zwischen Fraktion und Oberbürgermeisterin). Derartige Verfahren dauern oft Jahre.

Staatsanwaltschaft schneller

“Da erwarte ich ein schnelleres Ergebnis von den strafrechtlichen Ermittlungen”. Für die hat Gewobau-Geschäftsführer Karl-Heinz Seeger persönlich gesorgt. Er verlasste einen Strafantrag gegen Unbekannt. Über den freut sich Wilhelm Zimmerlin. Denn jetzt müssen sich Fachjuristen den Prüfbericht des Landesrechnungshofes ansehen. Und u.a. beurteilen, ob es rechtmäßig ist, dass die Oberbürgermeisterin den Empfehlungen des Landesrechnungshofes Schadenersatzansprüche zu prüfen und geltend zu machen, nicht gefolgt ist.