Stadtverwaltung mißt mit zweierlei Maß

Wer auf seinem Grundstück Baustoffe lagert, kann Ärger mit der Bauaufsicht bekommen. Im März wurde vor dem Stadtrechtsausschuß ein Fall verhandelt, da hatte die Verwaltung ein vierstelliges Bußgeld festgesetzt. Die wilde Ablagerung von Baustoffen auf städtischem Grund und Boden sieht die Stadt dagegen offenbar viel lockerer.

Schon bei einem Ortstermin des Planungsausschußes am 9.8.18 in Bosenheim wurde augenfällig, dass auf einem städtischen Grünstreifen Baumaterial abgelagert ist (diese Seite berichtete am 10.8.18 unter der Überschrift “Kein Neubau im Grundweg”, Bild unten). Das Material liegt immer noch da (Bild oben). Auch wenn sich die Menge etwas reduziert hat. Dies ist einer der Fälle, die die Bürger*Innen ärgert: eine Behörde verbietet den Menschen unter Strafandrohung ein Verhalten, das sie sich selbst großzügig erlaubt.

Das ist nicht einfach unmoralisch oder falsch. Das ist ein glatter Grundrechtsverstoss. Im GG ist bestimmt, das wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Solches städtisches Fehlverhalten vertieft die Kluft zwischen Bürger*Innen und “ihrer” Verwaltung.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:
21.03.19 – “Der Planer ist weinend davongelaufen”
10.08.18 – “Kein Neubau im Grundweg”