12.349 Straftaten im Bereich der Polizeidirektion Bad Kreuznach

Deren Zuständigkeitsbereich umfasst den Landkreis (mit Ausnahme der Verbandgemeinde Meisenheim), die Stadt Bingen und die Verbandsgemeinden Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen aus dem Landkreis Mainz-Bingen, sowie die Ortsgemeinden Bergen, Berschweiler, Sonnschied, Griebelschied und Schmidthachenbach der Verbandsgemeinde Herrstein im Landkreis Birkenfeld.

Zuständig für 206.000 Menschen

Innerhalb der Polizeidirektion werden die polizeilichen Aufgaben durch drei Polizeiinspektionen (PI) sowie die Kriminalinspektion (KI) erfüllt. Diese sind die PI und KI Bad Kreuznach und die PIs Bingen und Kirn. Am 31.12.2017 lebten Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion 206.191 Menschen. Davon im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Kreuznach 114.599, im Zuständigkeitsbereich der PI Bingen 54.934 und im Zuständigkeitsbereich der PI Kirn 36.658 Menschen. In der Stadt Bad Kreuznach lebten 50.484 und in der Stadt Bingen 25.441 Einwohner.

Im Jahr 2018 wurden 12.349 Straftaten in der Kriminalstatistik erfasst. Das Straftatenaufkommen liegt nach Rückgängen seit dem Jahr 2015 damit auf dem niedrigsten Stand seit 2012. Die Straftaten gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz / EU, die nur von Nichtdeutschen begangen werden können, sind im Vergleich zum Vorjahr im Jahr 2018 um 9 auf 57 Fälle gestiegen. Insgesamt waren die Zahlen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion im langjährigen Vergleich unauffällig.

So hatte der Flüchtlingsstrom im Jahr 2015 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Statistik (84 Fälle gegenüber 66 Fällen im Jahr 2014) und auch der Rückgang der Flüchtlingszahlen im Jahr 2016 (51) auf etwa den Wert von 2013 und der weitere Rückgang im Jahr 2017 haben sich ebenfalls nicht auf diesen Deliktsbereich ausgewirkt. Der Rückgang der Fallzahlen ist auf einen deutlichen Rückgang im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Kreuznach (-318 Fälle) zurückzuführen, während bei der PI Bingen die Fallzahlen nach einem Rückgang um 777 Fälle im Jahr 2017 wieder um 252 Fälle gestiegen sind.

Die Aufklärungsquote der Polizeidirektion ist im Vergleich zum Vorjahr zwar um 1,6 % auf 65,1 % leicht gesunken, liegt damit jedoch weiterhin im Mittel der vergangenen fünf Jahre. Während sich die Aufklärungsquote bei den Polizeiinspektionen Bad Kreuznach und Bingen in den letzten fünf Jahren zwischen 62,4 % und 67,8 % bewegt hat, ist sie bei der PI Kirn seit dem Jahr 2014 kontinuierlich auf 72,1 % im Jahr 2017 gestiegen.

Relation zur Einwohnerzahl

Die Anzahl der Straftaten allein sagt noch nichts über die Sicherheitslage in einem bestimmten Gebiet aus. Zur Feststellung der Kriminalitätsbelastung wird die Anzahl der Straftaten ins Verhältnis zu der Anzahl Einwohner gesetzt und die sogenannte Häufigkeitszahl errechnet. Diese Zahl gibt die Anzahl der Straftaten umgerechnet auf 100.000 Einwohner wieder. Je höher diese Häufigkeitszahl ist, umso höher ist die Kriminalitätsbelastung.

Niedrigster Wert seit 2013

Die Häufigkeitszahl im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion ist im Jahr 2018 mit 5.989 erneut rückläufig und auf den niedrigsten Wert seit 2013 gesunken. Dieser Trend ist sowohl im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bad Kreuznach als auch in der Stadt Bad Kreuznach zu beobachten und spiegelt den Rückgang der dortigen Fallzahlen wider.


Niedrige Häufigkeitszahl


Den Anstiegen der Fallzahlen in den Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Bingen und Kirn entsprechend sind auch die Häufigkeitszahlen dort und in der Stadt Bingen leicht gestiegen, liegen aber immer noch deutlich unter dem Niveau der Jahre 2014 bis 2016. Die Häufigkeitszahl für Rheinland-Pfalz liegt bei 6.001 und im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidium Mainz bei 6.256.

Die Fallzahlen bei den einfachen Diebstählen, den sonstigen Straftaten nach dem StGB und den Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze sind relativ stark gestiegen. Bei den Sexualdelikten ist die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar um 17 Fälle gestiegen, im Vergleich zum Jahr 2016 immer noch um 53 niedriger, liegt aber leicht über dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre. Die Aufklärungsquote hat sich außer bei den Vermögensdelikten gegenüber den Vorjahreszahlen nur unmerklich verändert. Bei den Vermögensdelikten ist sie erneut um 7,1 % gesunken und liegt damit auf dem niedrigsten Stand im Fünfjahresvergleich.

Die Zahl der Straftaten gegen das Leben ist nach Anstiegen seit 2014 im Jahr 2017 um sechs Fälle gegenüber dem Jahr 2016 und im Jahr 2018 erneut um 3 Fälle auf einen Fall und damit erneut auf den tiefsten Stand im Fünfjahresvergleich gesunken. Die Aufklärungsquote liegt unverändert bei 100 %. Bei dem einen Fall handelt es sich um einen versuchten Totschlag in Bad Kreuznach.

Sexuelle Selbstbestimmung

Die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion ist nach einem Anstieg um 90 Fälle auf 205 Fälle im Jahr 2016 auf 135 Fälle im Jahr 2017 gesunken und im Jahr 2018 um 17 auf 152 Fälle gestiegen. Die Zahl der Fälle ist im Zuständigkeitsbereich der PI Bad Kreuznach nach einem deutlichen Rückgang im Jahr 2017 auf den tiefsten Wert im Fünfjahresvergleich (135) im Jahr 2018 um 17 auf 76 Fälle gestiegen. Gleichzeitig ist im Zuständigkeitsbereich der PI Bingen nach einer Steigerung seit dem Jahr 2015 auf 47 Fälle im Jahr 2017 die die Zahl der Fälle um 6 gesunken.

Vergleiche problematisch

Im Fünfjahresvergleich handelt es sich um den zweithöchsten Stand. Bei der PI Kirn ist nach einer Steigerung im Jahr 2016 um 18 Fälle gegenüber dem Jahr 2015 auf 35 Fälle (+105,9 %) die Zahl der Fälle im Jahr 2017 um 6 (-17,1 %) leicht gesunken und im Jahr 2018 um diese 6 Fälle wieder auf den Stand von 2016 und damit den höchsten Stand im Fünfjahresvergleich gestiegen (+20,7 %). Aufgrund von Gesetzesänderungen zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung ist eine Vergleichbarkeit der Fallzahlen der Sexualdelikte im Jahr 2018 mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. 110 der 152 Fälle (72,4 %) wurden bei der Kriminalinspektion (KI) Bad Kreuznach bearbeitet.

Quelle: Polizeidirektion Bad Kreuznach