Illegaler Zugang zu den Gleisanlagen geschlossen

Es waren überwiegend Kinder und Jugendliche, die die lebensgefährliche Abkürzung nutzten: ein Trampelpfad direkt neben Gleis 1. Der war möglich, weil ein nicht zweckdienlich aufgestellter Absperrzaun über ein städtisches Grundstück unter der Lämmerbücke zwei Schlupflöcher offen ließ (diese Seite berichtete am 11. März unter der Überschrift “Lebensgefährliche Abkürzung längs der Gleise”).

Mit Anfrage vom 8. März hatten wir die Verwaltung auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht. Eine Antwort gabs zwar nicht. Aber dafür verschloß die Stadt die beiden Zugänge in den vergangenen Tagen.

Der eigentlich mobile Zaun wurde fest am Brückenwiderlager verschraubt.

Und durch eine Verlegung auf die Südseite der Brückenpfeiler ist jetzt auch ein Unter-dem-Zaun-Durchruschten nicht mehr möglich.

Offen bleiben die Fragen, ob diese zielführende Schutzmaßnahme nur eine provisorische Lösung ist und warum – trotz endgültiger Herstellung des Parkplatzes – kein fester Zaun errichtet wurde. Denn für die Bahnreisenden bietet den Anblick der mobilen Variante kein schönes Entree für eine Kur- und Tourismusstadt. Und die Nichtbefestigung der Böschung zu den Gleisen hin wird natürlich immer wieder zu Schlamm- und Dreckeinträgen auf den Parkplatz führen, die dann regelmäßig kostenaufwändig beseitigt werden müssen.

Lesen Sie zum Thema auch auf dieser Seite:

15.03.19 – “Bundespolizei bestätigt: Abkürzung ist lebensgefährlich”
11.03.19 – “Lebensgefährliche Abkürzung längs der Gleise”