Schlosser beantragt Tempo 30 für Rheinhessenstrasse

Die Methode der Oberbürgermeisterin war “zählen und abwarten”. Auf die Entscheidung des zuständigen Landesbetriebes Mobilität (LBM). Und das seit nunmehr über zwei Jahren. Die Vorgehensweise Dr. Kaster-Meurers führt zu krassem Unrecht für die Betroffenen. Denn die von denen zu ertragende Lärmbelastung liegt unzweideutig über dem Limit. Geschützt werden die Menschen trotzdem nicht. Weil der LBM mit Hinweis auf seine Arbeitsüberlastung nichts tut.

Um dieses Behördenmikado zu beenden, wurde jetzt der für Beschilderung zuständige Beigeordnete Markus Schlosser aktiv. “Was ich als Dezernent des Ordnungsamtes machen kann, mache ich”. Daher brachte Schlosser am 20. März einen “sehr gut begründeten Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h” auf den Weg zum LBM nach Koblenz.

Der Sachverhalt ist unstrittig: die Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie werden im Fall Rheinhessenstrasse eingehalten. Dies räumt laut Schlosser selbst der LBM ein, weil sich dies aus “einer vom LBM durchgeführten schalltechnischen Untersuchung” ergibt. Weil die Rheinhessenstraße eine Landesstraße (L 413) ist, liegt die Straßenbaulast allein beim LBM. Und daher darf nur der bestellen, weil er auch bezahlt.

Die Stadt Bad Kreuznach als Verkehrsbehörde benötige für eine Geschwindigkeitsbegrenzung die Zustimmung der Oberen Verkehrsbehörde, dem LBM in Koblenz. Obgleich die Grenzwerte nach der Lärmschutzrichtlinie eingehalten sind, argumentiert das Ordnungsamt als Straßenverkehrsbehörde mit den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzrechtes. Hiernach werden die Grenzwerte für „Kern-, Dorf- und Mischgebiete“ überschritten.

Schlosser ist daher der Auffassung, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Rheinhessenstraße zwingend ist. Natürlich wären auch bauliche Veränderungen durch „Verschwenkungen“ und „Pflanzinseln“ wünschenswert. Dies obliege jedoch dem LBM Bad Kreuznach als Straßenbaulastträger.

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