OBin verweigert Abstimmung über CDU-Eilantrag

Der von den Christdemokraten gestern um 14.45 Uhr im Stadthaus vorgelegte Eilantrag zu den Neubauplänen der Stadtwerke wird erst in der Stadtratssitzung am 18. April behandelt. Dr. Kaster-Meurer verweigerte der CDU-Fraktion die Abstimmung über die Aufnahme auf die Tagesordnung. Begründung der Oberbürgermeisterin: die Sache ist nicht eilbedürftig.

“Keine Eilbedürfigkeit”

Sie führte an, dass die zuständige Behörde “weitere Rodungen nicht mehr erlaubt” habe. Daher seien “weitere Untersuchungen auf dem Grundstück nicht mehr möglich”. Erst im Herbst dürfe dann wieder gefällt werden. Und da der Grundstücks-Kaufbeschluß im Aufsichtsrat der Stadtwerke an die Durchführung von Bodenuntersuchungen geknüpft sei, “sehe ich keine Eilbedürfigkeit”.

Keine Untersuchung ohne Rodung

Zudem sei eine Verschiebung der Beratung des Antrages um wenige Wochen “nicht schädlich”. Dr. Kaster-Meurer erklärte nicht, wieso für die Entnahme von Bodenproben alles gerodet sein muss (Nebenüberlegung: träfe dies zu könnten Waldböden ja nie untersucht werden – das geschieht aber natürlich). Aufgeworfen wurde diese Frage allerdings von keinem Stadtratsmitglied.

Häußermann stützt OBin

Unterstützt wurde die Vorgehensweise der Oberbürgermeisterin von der Stadtrechtsdirektorin. Heiderose Häußermann führte aus, dass “Dringlichkeitsanträge immer nur dann rechtmäßig sind, wenn durch Nichtbehandlung erhebliche Nachteile drohen”. Ihr zusätzlich gegebener Hinweis, “dass Sie es manchmal anders entschieden haben, ist ein anderes Thema”, wurde nicht hinterfragt.

Schädliche Zweidrittelmehrheit?

CDU-Fraktionschef Werner Klopfer, den die Oberbürgermeisterin zunächst als “Herr Anheuser” ansprach, warf die Frage auf, “was schädlich sein soll, wenn eine Zweidrittelmehrheit dafür ist”. Die blieb unbeantwortet. Bei der Abstimmung über die Tagesordnung stimmte die CDU-Fraktion überwiegend nicht etwa mit nein, weil ihr Eilantrag nicht drauf kam, sondern mit ja.

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