“Transparenzoffensive der Oberbürgermeisterin ist gründlich missglückt”

Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) hatte die Aushändigung des Prüfberichtes zur Gewobau gerichtlich durchgesetzt (diese Seite berichtete am 2.2.19 unter der Überschrift “Zimmerlin macht Druck wegen dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes”). Letzte Woche erhielt er nun sein Exemplar. “In stark zensierter Form”, wie das Stadtratsmitglied in einer Presseerklärung mitteilte. Auf fast allen der 146 Seiten des Prüfberichtes seien “weite Textpassagen geschwärzt”. Viele Seiten sowie zwei von drei Anlagen seien nahezu komplett schwarz.

Weitgehende Zensur der Prüfberichtes

Zimmerlins Fazit: “Deshalb können die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Zusammenhänge in großen Teilen nicht nachvollzogen werden”. In der “weitgehenden Zensur” des Prüfberichtes über die GEWOBAU erkennt der Spitzenmann der BüFEP “eine Missachtung des verwaltungsgerichtlichen Urteils” vom 15. Januar 2019. Die “Transparenzoffensive der Oberbürgermeisterin ist gründlich missglückt”. Da die Oberbürgermeisterin nicht über dem Gesetz stehe, werde er das nicht hinnehmen.

Wortlaut der Presseerklärung des Wilhelm Zimmerlin:

“Prüfbericht des LRH: verheerendes Zeugnis für die Leitung der GEWOBAU

Die Oberbürgermeistern Dr. Heike Kaster-Meurer hat die Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes (LRH) über die Prüfung der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH Bad Kreuznach (GEWOBAU) am 1. März 2019 an einen ausgesuchten Personenkreis verteilt; allerdings nur in stark zensierter Form.

Stadtrat Wilhelm Zimmerlin vom Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP), der die Aushändigung des Prüfberichtes gerichtlich durchgesetzt hat, nimmt dazu wie folgt Stellung:

Die Transparenzoffensive der Oberbürgermeisterin ist gründlich missglückt. Auf fast allen 146 Seiten des Prüfberichtes wurden weite Textpassagen geschwärzt. Viele Seiten sowie zwei von drei Anlagen sind nahezu komplett schwarz. Deshalb können die vom LRH aufgedeckten Zusammenhänge in großen Teilen nicht nachvollzogen werden.

Trotz der Zensur wird aber offensichtlich, warum die Oberbürgermeisterin und ihr Geschäftsführer mit allen Mitteln versucht haben, das Bekanntwerden der Inhalte des Prüfberichtes zu verhindern. Die Experten des LRH stellen der Leitung der GEWOBAU ein verheerendes Zeugnis aus. Um dies zu zeigen, genügen ein paar wenige Zitate:

Zitat aus dem Prüfbericht zum Thema Vertragsmanagement und Belegwesen: „Anlässlich der Prüfung konnten zahlungsbegründende Unterlagen oftmals nicht oder nur mit einem erhöhten Suchaufwand – teilweise erst nach mehreren Monaten – vorgelegt werden85.“

Zitat der Fußnote 85: „Die in den Prüfungsmitteilungen der Abschlussprüfer dargestellte Einschätzung, die Verträge seien ordnungsgemäß dokumentiert, traf insoweit nicht zu (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH …).“ Zu ihrer Verteidigung führt die Leitung der GEWOBAU zum Teil kuriose Argumente an; so z.B. zum Thema Personalwirtschaft, Zitat: „Die GEWOBAU sei im Herbst 2015, genau wie der Rest Deutschlands, unerwartet von der „Flüchtlingskrise“ erfasst worden.“

Unter dem Prüfungsthema Hausgeldabrechnung macht die Geschäftsführung den LRH für die aufgedeckten Mängel mitverantwortlich: „durch die zeitliche Inanspruchnahme durch die Prüfung des Rechnungshofes…“. Doch dazu hat der LRH die passende Antwort parat; Zitat: „Ursächlich für fehlende, unvollständige und intransparente Belege und damit verbundene Nachfragen sind nicht die Prüfungshandlungen, sondern die örtlichen Prozesse. Durch eine Prüfung werden die Zusammenhänge lediglich offenkundig. So konnte ein Teil der abrechnungstechnischen Nachfragen bis dato nicht beantwortet werden…“.

Diese Zitatesammlung ließe sich dutzendfach fortsetzen. Besonders auffällig: die Prüfexperten befassen sich auf zahlreichen Seiten mit Angelegenheiten, die den Geschäftsführer unmittelbar betreffen. Alle diese Seiten sind fast vollständig geschwärzt.

Die wenigen lesbaren Textbruchstücke lassen die Vermutung nicht abwegig erscheinen, dass sich der Geschäftsführer Vorteile auf Kosten der Gesellschaft verschafft hat. Die Aufsichtsratsvorsitzende hat sich hier geäußert (geschwärzt). Nach weiteren längeren zensierten Textpassagen wird sie dann vom LRH aufgefordert, „darüber hinaus gegebenenfalls weitere Veranlassungen in Erwägung zu ziehen.“

Auch das zehnseitige Kapitel Rechtsberatung ist fast vollständig geschwärzt. Aus den wenigen sichtbaren Textfragmenten kann man schließen, dass sich die GEWOBAU umfängliche externe Rechtsberatung eingekauft hat; Zitat: „Zumal die Geschäftsführung anlässlich der örtlichen Erhebungen nicht in der Lage war, für die bis dato anfallenden Rechnungen entsprechende Auftragsschreiben, Vermerke oder sonstige Dokumente vorzulegen, aus denen sich prüfungstechnisch die Notwendigkeit bzw. das Erfordernis für eine anwaltliche Rechtsberatung erschließt.“

Die GEWOBAU hat sich allem Anschein nach mittels externem rechtlichen Beistand auch gegen das Prüfungsrecht des LRH gewehrt. Zitat: „Die Ausführungen der Geschäftsführung im Hinblick ..(geschwärzt).. sind nicht überzeugend. Dem entgegen bestätigen sie umso mehr die grundsätzlich kritische Einstellung gegenüber den gesetzlichen und satzungsrechtlichen Befugnissen des Rechnungshofes als überörtliche kommunale Prüfungsinstanz.“

Schlussfolgerungen:

Die weitgehende Zensur des Prüfberichtes über die GEWOBAU ist eine Missachtung des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 15. Januar 2019. Da die Oberbürgermeisterin und ihr Geschäftsführer nicht über dem Gesetz stehen, ist dies nicht hinnehmbar.

Die vom LRH dezidiert aufgezeigten, schwerwiegenden und andauernden Mängel im Bereich der Geschäftsführung sowie die dort bestehende Verweigerungshaltung werfen die Frage auf, ob die Führungsebene der GEWOBAU kompetent besetzt und in der Lage ist, das städtische Unternehmen zukunftsfest auszurichten. Der Immobilienboom und der profitable Grundstückshandel werden kaum auf ewig anhalten.

Sobald der vollständige, unzensierte Prüfbericht vorliegt, müssen die daraus erwachsenden Erkenntnisse im Stadtrat diskutiert und die notwendigen Maßnahmen beschlossen werden.”