Neue Corona-Regeln für Silvester, Gottesdienste und öffentliche Einrichtungen

Aus der Anpassung der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ergeben sich einige Änderungen, die zu einer Anpassung der Konkretisierung führen:

Auch an Silvester dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Hausständen im öffentlichen Raum aufhalten. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist untersagt.

Für Gottesdienste gilt ab sofort eine maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen. Kinder zählen bei der Berechnung dieser Zahl nicht.

Öffentliche Einrichtungen, wie Büchereien, müssen die Vorgaben wie für andere Abhol- Liefer- und Bringdienste einhalten.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach