Stadt unterstützt Hauseigentümer bei Modernisierung und Instandsetzung

Die historische Neustadt ist um ein attraktives Gebäude reicher: das Haus Eiermarkt 11 konnte mit Mitteln der Städtebauförderung in Höhe von 50.000 Euro saniert und modernisiert werden. Profitieren können von einem solchen Zuschuss Hauseigentümer in der historischen Neustadt, im Pariser Viertel und im Bad Münsterer Kurgebiet. Denn die Stadt Bad Kreuznach unterstützt durch Teilnahme an bundesweiten Förderprogrammen private Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten. Langfristiges Ziel ist es, das Wohnumfeld in den drei Fördergebieten attraktiver zu machen und zu beleben.

Die Stadtverwaltung freut sich über alle interessierten Eigentümer, die sich gerne für ein erstes Beratungsgespräch beim Stadtbauamt melden können. Warum lohnt sich eine Modernisierung? Gründe für eine Modernisierung gibt es zahlreiche: Zum Beispiel können durch eine energetische Sanierung langfristig Kosten gespart werden. Die Immobilie kann an neue Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden, indem sie etwa barrierefrei gestaltet wird. Eine Modernisierung hilft auch, sich wieder wohlzufühlen in den eigenen vier Wänden und die Wirkung des Wohnumfelds insgesamt zu verbessern.

Wie hoch kann der Zuschuss sein? Der Zuschuss richtet sich nach den Gesamtkosten der Baumaßnahmen. Maximal können 40 Prozent der Gesamtkosten gefördert werden, höchstens jedoch 40.000 Euro. Bei Gebäuden mit besonderer geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung kann sich der Kostenerstattungsbetrag um weitere 10 Prozent erhöhen. Wie bekommt man eine Förderung? Der einfachste Weg ist es, einen Beratungstermin im Stadtbauamt zu vereinbaren (siehe Kontakte unten). Dann kann geklärt werden, ob und welche Arbeiten für den Zuschuss in Frage kommen. Die Beratung ist kostenlos und es lohnt sich schon beim ersten Termin Pläne und/oder Fotos des Hauses mitzubringen.

Zur Förderung muss ein Antrag gestellt werden und die Stadt kann dann eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Antragsteller schließen. Welche Unterlagen zur Bewilligung des Antrags notwendig sind, wird im persönlichen Gespräch erklärt. Den Zuschuss erhält der Immobilienbesitzer schließlich, nachdem die Abschlussrechnungen eingereicht und geprüft wurden. Welche Baumaßnahmen sind förderfähig? Zunächst muss die Immobilie in einem der drei Fördergebiete liegen und das Stadtbauamt muss der Meinung sein, dass sie modernisierungsbedürftig ist. Außerdem ist es wichtig, dass das Gebäude noch 30 Jahre genutzt werden kann und dass noch nicht mit der Baumaßnahme begonnen wurde.

Um eine für das Stadtbild bedeutsame Instandsetzung muss es sich nicht zwangsläufig handeln. Auch kleinere, aber wichtige Arbeiten wie eine Dach- oder Fassadensanierung oder Renovierungen können bezuschusst werden. Einfach anrufen, die Punkte lassen sich gemeinsam mit den Mitarbeitern des Bauamtes am besten klären. Gibt es förderfähige Maßnahmen, die besonders empfehlenswert sind? Lohnenswert ist zum Beispiel die Umstellung auf eine Gasheizung mit Brennwerttechnik oder die Umstellung auf regenerative Energien mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln. Oft ist eine neue Dämmung sinnvoll, um Wärmeverluste zu verringern.

Auch neue Fenster und Türen haben heute eine hohe Wärmedämmung und schirmen Schall ab. Zudem kann der barrierefreie Umbau gefördert werden, damit auch alte Menschen in ihren Wohnungen bleiben können. Welche positiven Beispiele gibt es? In den vergangenen Jahren wurden viele historische Gebäude in der historischen Neustadt mit Mitteln der Städtebauförderung saniert. Zu den bekanntesten Beispielen zählen das Fachwerkhaus „Alt-Berlin“ am Eiermarkt und das ehemalige Stadtschreiberhauses in der Poststraße. Das Haus in der Magister-Faust-Gase 70 (an der alten Stadtmauer) wurde 2019 saniert und so die östliche „Eingangspforte“ zur Altstadt aufgewertet.

Auch das Haus in der Magister-Faust-Gasse 24 (an der Fußgängerbrücke über den Ellerbach) und das Haus in der Mannheimer Straße 41 wurden mit Mitteln der Städtebauförderung modernisiert. Kontakt und Ansprechpartner Termine für ein erstes Beratungsgespräch können bei Katharina Blagojevic (Neustadt), Telefon 0671/800-749, bei Thomas Fischer (Pariser Viertel), Durchwahl -745, und bei Carsten Schittko (Kurgebiet Bad Münster), Durchwahl -784, vereinbart werden.

Text und Bilder: Stadtverwaltung Bad Kreuznach