War Schiebung berechtigte Selbsthilfe?

In der Samstagsausgabe berichtete diese Seite über eine Schiebung. Ein Betonpoller war an der Einmündung der Kurhausstrasse auf die Alte Nahebrücke mit Gewalt von seinem angestammten Platz weggeschoben worden. Dabei könnte es sich um einen Fall berechtigter Selbsthilfe handeln. Das jedenfalls legt die Reaktion von Lothar Bastian nahe. Das Stadtratsmitglied (Grüne) wohnt seit Jahrzehnten mitten in der historischen Neustadt und kennt daher die örtlichen Verhältnisse bestens. Seine Stellungnahme ist unmißverständlich:

“Die Schiebung ersetzt die Dusseligkeit der Bauplanung, die offenbar wieder mal nur am Schreibtisch und nicht vor Ort geplant hat. Dieser (erste) Poller ist nämlich von Anbeginn an ein großes Ärgernis gewesen und seither immer wieder verschoben worden: er verhindert für größere Kfz das problemlose Abbiegen von der Brücke in die Kurhausstraße, weil er zu weit oben und zu weit im Fahrweg steht.

Am Anfang haben sich Anwohner mit größeren Autos deshalb diese mehrfach selbst beschädigt”. Trotz jahrelang anhaltender Reklamationen habe es die Bauverwaltung es bis heute nicht geschafft, den Poller so zurechtzurücken, dass das Abbiegen gefahrlos möglich ist, beklagt Bastian. Und berichtet: “Baufirmen, die mit Lkws überhaupt nicht ‘rumkommen, haben zuweilen schon zur Selbsthilfe gegriffen!”

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21.11.20 – “Schiebung”