Kreisverwaltung zieht Waffenbesitzkarten von sogenannten Reichsbürgern ein

Sie leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland. Und Polizisten sind für sie keine Menschen. Daher gehen sogenannte Reichsbürger auch gern mal mit Waffengewalt gegen Beamte und andere ihnen mißliebige Zeitgenossen vor. Wie die Kreisverwaltung dieser Seite auf Anfrage mitgeteilt hat, wurden von der Waffenbehörde seit 2017 neunzehn Verfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse eingeleitet. Dabei kann sich der Landkreis auf einen Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz stützen.

Keine Waffen für Rechtsuntreue

Das hat entschieden, “dass die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die den Widerruf einer Waffenbesitzkarte rechtfertigt, regelmäßig anzunehmen ist, wenn eine Person – über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die „Reichsbürgerbewegung“ hinaus – ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik Deutschland geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter einen Vorbehalt stellt”. Dies begründe Zweifel an der Rechtstreue und in Folge dessen wird das Vertrauen, dass die Person mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß – d. h. vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung – umgeht, in aller Regel zerstört.

Zusammenarbeit mit obersten Sicherheitsbehörden

Wer der Ideologie der „Reichsbürgerbewegung“ folgend die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiere und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkenne, gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes zum Umgang mit Waffen und Munition nicht strikt befolgen werde. Um diesen Personnekreis zu ermitteln arbeitet die Waffenbehörde der Kreisverwaltung Bad Kreuznach mit den obersten Sicherheitsbehörden zusammen.

Bereits 5 Widerrufsverfahren

Die geben Informationen über etwaige Verdachtsfälle. “Diese werden sodann waffenrechtlich geprüft und – bei positivem Ergebnis – Widerrufverfahren eingeleitet. Bisher wurden 5 Widerrufverfahren eingeleitet bzw. durchgeführt”. Bei den seit 2017 eingeleiteten 19 Verfahren zum Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse handelt es sich in neun Fällen um Waffenbesitzkarten und beim Rest um dem „kleinen Waffenschein“.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach und Pressestelle OVG Rheinland-Pfalz